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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2014-06-03

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-03

Wortprotokoll

Artikel 17 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung definiert die Anzahl Embryonen, die in einem Prozess der medizinisch unterstützten Fortpflanzung zugelassen ist. Wie Sie wissen, legt das gegenwärtige Gesetz diese Zahl auf drei fest. Für die Zwecke der Präimplantationsdiagnostik steht eine Erhöhung zur Diskussion. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung auf acht vor. Die Mehrheit will keinen numerischen Rahmen vorschreiben und die Anzahl dem Ermessen der Ärzte überlassen. Die Minderheit II (Graf Maya) schlägt einen Kompromiss von zwölf Embryonen vor. Hierbei gilt es zu unterstreichen, dass die Zahl Acht vom Bundesrat nicht einfach aus der Luft gegriffen ist. Sie resultierte aus [PAGE 834] umfassenden Überlegungen, begleitet durch zwei Vernehmlassungen. Es ist erstaunlich, dass die Mediziner nun lautstark Einspruch erheben, nachdem ihre Argumente in diesen zwei Vernehmlassungen beim Bundesrat offenbar nicht standhielten.

Für die Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ist es Sache des Gesetzgebers, also dieses Parlamentes, und nicht die Angelegenheit der Medizin, den Rahmen für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung und für die Präimplantationsdiagnostik festzulegen. Ich rufe Ihnen in Erinnerung, dass eine gänzliche Liberalisierung die Öffnung neuer Märkte bedeutet. Unsere Aufgabe ist es, der medizinischen Begutachtung auch gesellschaftliche und ethische Überlegungen hinzuzufügen. Meinen wir also, dass die medizinisch unterstützte Fortpflanzung so viele Embryonen wie möglich produzieren muss, ohne dass dabei zwischen Fällen von Präimplantationsdiagnostik und Fällen von In-vitro-Fertilisation ohne Diagnostik unterschieden wird?

Wir sagen, dass unbrauchbare Embryonen kurzerhand zerstört werden können, und lehnen damit den Schutz des Lebens ab, obwohl dies eine Aufgabe ist, die unsere Bundesverfassung vorschreibt. Ja, ein Embryo ist ein entstehendes Lebewesen und muss als solches geschützt werden. Die Produktion von Embryonen muss darum eine Grenze kennen. Soll diese bei den vom Bundesrat empfohlenen acht oder bei den von der Kommissionsminderheit vorgeschlagenen zwölf Embryonen liegen? Unsere Fraktion ist mehrheitlich für die Lösung gemäss dem Entwurf des Bundesrates, die durchaus praktikabel ist, wie Bundesrat Berset vor den Mitgliedern des Ständerates versichert hat.

Die Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion unterstützt eine begrenzte Embryonenproduktion, dies mit dem Hauptargument, dass der Schutz des Lebens eine von der Bundesverfassung vorgegebene Aufgabe ist.