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AB 156585

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-03

Wortprotokoll

Antrag der Kommission

Eintreten

[VS]

Antrag Müller-Altermatt

Nichteintreten

Schriftliche Begründung

Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik führt auf eine schiefe Ebene, eine "pente glissante", welche zwangsläufig zu einer immer weiter gefassten Anwendung dieser Technik führt. Bereits die Entwicklung des Geschäftes im Ständerat und in unserer Kommission hat dies eindrücklich bewiesen: Der Ständerat erweiterte den Anwendungsbereich, die Kommission will nun Retterbabys und Chromosomen-Screenings zulassen sowie die Dreier- respektive Achterregel aufheben. Die jeweiligen Ausweitungen gehorchen durchaus einer Logik, der Logik "Wer A sagt, muss auch B sagen". Das Leiden der betroffenen Paare und die Zulassung im Ausland werden als Argumente für die Ausweitungsschritte stets genauso wie für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik im Allgemeinen angeführt. Es dürfte also unmöglich sein, die Technik in einzelnen Anwendungsbereichen noch zu untersagen, nachdem wir deren Prinzip einmal gutgeheissen haben. Die Tatsache, dass sich in unserer Kommission bei der Gesamtabstimmung gleich sieben Mitglieder der Stimme enthielten, ist ein starkes Zeichen dafür, dass viele nicht daran glauben, dass wir ein befriedigendes Resultat erreichen werden, sobald wir uns einmal auf der schiefen Ebene befinden. Ein Nichteintreten auf das Geschäft ist die logische Konsequenz dieser Überlegungen. Letztlich sei auf die Bemerkung der Nationalen Ethikkommission hingewiesen, welche selber aussagt, dass "im Bereich der Fortpflanzungsmedizin eine beunruhigende Kommerzialisierung festzustellen ist". Eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik würde dieser Kommerzialisierung und somit der Verdinglichung unseres Erbguts weiteren Vorschub leisten. Angesichts dieser Entwicklungen und der Tragweite der möglichen Konsequenzen ist es dringend angezeigt, die schiefe Ebene nicht zu betreten und auf das Geschäft nicht einzutreten.

[VS]

Antrag Streiff

Nichteintreten

Schriftliche Begründung

Die Präimplantationsdiagnostik stellt uns vor das grundsätzliche Problem, dass wir darüber entscheiden müssen, was lebenswertes und was lebensunwertes Leben ist. Dies ist ein Selektionsgedanke, der aus meiner Sicht nicht zulässig ist. Bereits mit der Stammzellenforschung, der In-vitro-Fertilisation und der Pränataldiagnostik hat sich das Parlament in der Vergangenheit auf ethisch ausserordentlich heikles Terrain begeben. Schritt für Schritt haben wir damit der Instrumentalisierung von werdendem menschlichem Leben den Weg geöffnet. Wird die Präimplantationsdiagnostik in beschränktem Rahmen zugelassen, ist dies der Anfang einer langen Kette von folgenschweren Entscheidungen. Es geht hier um einen Dammbruch im Verständnis von der Würde und dem Wert menschlichen Lebens. Die Schutzwürdigkeit und Würde des Menschen darf jedoch nicht von der Beurteilung durch andere Menschen abhängen. Die Anträge der Mehrheit unserer Kommission zeigen, dass die restriktiven Grenzen, die uns der Bundesrat vorschlägt, einer weiteren Öffnung nicht lange werden standhalten können, auch wenn sich das Parlament jetzt noch für die Bundesratsversion entscheiden würde. Aus diesem Grund sollten wir hier und heute den Riegel schieben und nicht auf das Gesetz eintreten.

[VS]

Proposition de la commission

Entrer en matière

[VS]

Proposition Müller-Altermatt

Ne pas entrer en matière

[VS]

Proposition Streiff

Ne pas entrer en matière

[VS]

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Debatte über Eintreten auf die Vorlagen 1 und 2.