Riklin Kathy · Nationalrat · 2014-06-03
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-03
Wortprotokoll
Die Änderung der Verfassungsbestimmung bei Artikel 119 und die Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes, über die wir heute beschliessen werden, stellen uns vor neue ethische, moralische und gesellschaftliche Fragen. Die CVP/EVP-Fraktion hat es sich nicht leicht gemacht und sich mehrmals vertieft mit der Präimplantationsdiagnostik an ihren Sitzungen beschäftigt.
In früheren Stellungnahmen äusserte sich die CVP, wie ihre Schwesterpartei CDU in Deutschland, ablehnend zur Präimplantationsdiagnostik, um die Selektion des werdenden Lebens nicht zu erlauben und um die Embryonen zu schützen. Für die CVP löst die Vorlage eine Wertediskussion aus, die viele Fragen aufgreift und Fragen auch unbeantwortet lässt. Wie weit darf die medizinische Prävention gehen? Wann beginnt die Selektion des menschlichen Lebens, die Präferenz des Geschlechtes und anderer menschlicher Merkmale? Die CVP ist sich aber bewusst, dass sich die medizinische Forschung und die daraus entstehenden neuen Techniken und Ansprüche der Gesellschaft rasch wandeln. Seit den Achtzigerjahren ist in der Schweiz die In-vitro-Fertilisation erlaubt. Das Fortpflanzungsmedizingesetz, welches am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, reglementiert und beschränkt die Herstellung der Embryonen auf drei Stück. Die CVP hat diese Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes unterstützt und sich auch für klare Leitplanken beim Stammzellenforschungsgesetz eingesetzt.
Mit der Präimplantationsdiagnostik stehen wir vor neuen ethischen Herausforderungen. Es gilt, die grossen Bedenken ernst zu nehmen. Die Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ist bereit, dem vom Ständerat vorgegebenen Weg zu folgen und die Präimplantationsdiagnostik mit strengen Leitplanken, wie wir dies beim Stammzellenforschungsgesetz auch getan haben, zu ermöglichen. Einzelne unserer Fraktion lehnen die Präimplantationsdiagnostik voll und ganz ab und werden für Nichteintreten stimmen; andere Fraktionsmitglieder möchten weiter gehende medizinisch-technische Möglichkeiten zulassen. Wir überlassen diese Entscheide dem Gewissen der einzelnen Mitglieder. Wenn man für die Gesetzesanpassung stimmt, heisst das nicht, dass man persönlich diese Techniken auch befürwortet. Was wir nicht möchten, ist, dass vermögende Paare ins Ausland reisen, um sich dort eventuell unter schlechteren medizinischen Bedingungen ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Die CVP nimmt die Befürchtungen ernst, dass durch diese neue Diagnostik eine Benachteiligung von behinderten Menschen erfolgen könnte, deren Krankheiten durch die Präimplantationsdiagnostik erfasst werden. Wir möchten auch auf die Gefahr hinweisen, dass möglicherweise in weiterer Zukunft Ausschlüsse aus der Krankenversicherung erfolgen könnten. Das darf nicht sein! Der Gesetzgeber muss festhalten, dass solche Änderungen nicht eingeleitet werden können. Es darf für Betroffene nicht der Eindruck entstehen, durch die Präimplantationsdiagnostik würden alle Krankheiten erkannt. Dies entspricht nicht den Tatsachen, denn die pränatale Diagnostik wird den Frauen trotz der Präimplantationsdiagnostik angeraten. Auch kann mit der Präimplantationsdiagnostik nicht ausgeschlossen werden, dass später während einer Schwangerschaft eine Behinderung festgestellt und ein Schwangerschaftsabbruch in Erwägung gezogen wird. Weiter ist zu befürchten, dass unter dem Druck der Gesellschaft und der neugeschaffenen Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin die Gefahr besteht, dass Eltern nicht mehr frei entscheiden können und gegen ihren Willen Untersuchungen an Embryonen veranlassen.
Dies sind einige für uns gewichtige Bedenken. Daher möchten wir klare Schranken setzen:
Bei Artikel 5 lehnen wir die sogenannten Retterbabys gemäss Absatz 1 Buchstabe c klar ab; diese werden auch als Design-Babys bezeichnet. Dabei handelt es sich um Embryonen in vitro, welche mittels Präimplantationsdiagnostik als passende Gewebespender für ein krankes Geschwister ausgewählt werden und somit diesem zur Heilung verhelfen sollen - berühmt wurde das Mädchen Elodie im Jahr 2006. Entsprechend lehnen wir auch die von der Mehrheit beantragte Änderung der Verfassungsbestimmung ab.
Bei Artikel 5a Absatz 3 betreffend Aneuploidie-Screening zur Erkennung chromosomaler Eigenschaften, die die Entwicklungsfähigkeit des zu zeugenden Embryos beeinträchtigen können, werden einige von uns zustimmen. Die grosse Mehrheit der Fraktion lehnt diese Untersuchungsmethode jedoch ab.
Die grosse Mehrheit der Fraktion wird bei Artikel 17 bei der In-vitro-Fertilisation ohne Untersuchung des Erbgutes der Embryonen für die Dreierregel und bei der In-vitro-Fertilisation mit Untersuchung des Erbgutes der Embryonen für die Achterregel stimmen. Damit sind die Chancen für das werdende Leben gleichgestellt. Gemäss Tabelle in der Botschaft des Bundesrates beträgt die Wahrscheinlichkeit für einen transferierbaren Embryo in vitro in beiden Fällen, ohne und mit Präimplantationsdiagnostik, jeweils 0,78 Prozent. Als Konsequenz stimmen wir zu, dass das Verbot der Kryokonservierung von Embryonen in vitro aufgehoben wird.
Oberstes Handlungsprinzip soll bei der Gesetzgebung der Grundsatz der Menschenwürde und der Schutz des Embryos sein. Nicht alles, was in der modernen Fortpflanzungsmedizin machbar ist, soll auch erlaubt sein. Erster Grundsatz soll der Schutz des werdenden Lebens sein. Da mit der Gesetzesänderung auch eine Verfassungsänderung notwendig ist, werden wir unsere Entscheide in der obligatorischen Volksabstimmung auch erläutern und begründen müssen.
Vielleicht dies noch an die Kommissionssprecherin: Es geht nicht um ein Referendum gegen das Gesetz. Wir werden in jedem Fall eine Volksabstimmung durchführen müssen. Es gibt zwei unterschiedliche Verfassungsvorlagen: die Verfassungsvorlage, wie sie der Ständerat beschlossen hat, eine ganz kleine Verfassungsänderung, und die Verfassungsänderung gemäss Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, die schlussendlich auch die Retterbabys beinhaltet.
Die Mehrheit userer Fraktion wird für Eintreten stimmen und auf der vom Ständerat vorgegebenen Linie bleiben.