Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2014-06-03
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-06-03
Wortprotokoll
Es ist - wir hören es hier deutlich - eine der schwierigsten Fragen, die wir um diese Präimplantationsdiagnostik, um dieses Gesetz herum diskutiert haben. Wie weit wollen wir gehen? Das war die Frage. Es ist eine moralische Frage, es ist eine ethische Frage, und es ist eine medizinische Frage. Aber an den Anfang gestellt: Es ging nie darum, Behinderungen zu verhindern, nie darum, Menschen mit Beeinträchtigungen zu diskriminieren, denn beides ist über die Präimplantationsdiagnostik nicht möglich - das war also nicht das Thema.
Es geht der knappen Mehrheit Ihrer Kommission darum, dass diese Retterbabys aufgenommen werden, dass das in der Verfassung verankert ist, aber sehr rigide formuliert, heisst es doch: "... oder das Leben eines erkrankten Kindes des Paares nicht anders als mit einer Spende von Blutstammzellen eines zu zeugenden Geschwisters gerettet werden kann ..." Dann haben wir noch die Artikel 5, 5a, 5abis und 5b des Gesetzes, die es noch weiter klar definieren: Das Geschwister muss lebensbedrohlich krank sein; die Spende von Blutstammzellen muss geeignet sein, um das Leben zu retten; das Geschwister kann mit keiner anderen therapeutischen Methode von vergleichbarem Nutzen behandelt werden; und es steht kein geeignetes Nabelschnurblut aus einer Nabelschnurblutbank und keine geeignete urteilsfähige und volljährige Person für die Spende zur Verfügung. Das sind die ganz strengen Kriterien.
Wir haben es gehört: Es kommt in der Schweiz vielleicht zehnmal im Jahr vor, dass diese Situation eintritt. In dieser Situation ist es für die betroffenen Paare eine schwierige Entscheidung: Man muss Ja sagen zu diesem aufwendigen - wir haben es gehört - und nicht sicheren Verfahren; es gibt also keine Sicherheit, dass dann das erkrankte Geschwister tatsächlich überleben kann.
Als Kommissionssprecherin doch auch meine persönliche Haltung dazu: Wenn mein Kind betroffen gewesen wäre, hätte ich diese Möglichkeit gesucht. Ich weiss, dass auch das aus diesen Motiven gezeugte Kind ein Wunschkind gewesen wäre, und es hätte keine Diskussion um Liebe oder andere Werte gegeben - doch das ist meine persönliche Haltung. Es geht auch hier wieder genau darum: Es geht nicht um eine persönliche Haltung. Das hat die Mehrheit der Kommission eben dazu bewogen, Ja zur Aufnahme dieser Retterbabys zu sagen.
Man muss klar sagen - man hört es jetzt auch aus den Fraktionsvoten -, dass es eine knappe Mehrheit war, die hier Ja gesagt hat, eben die Öffnung für diese Möglichkeit zu machen. Es ist ein schwieriger Entscheid, aber es ist ein Entscheid - auch das haben wir gehört -, der wieder den betroffenen Eltern überlassen werden soll, nicht uns als Gesetzgeber.
Sie haben gehört, die knappe Mehrheit - der Entscheid in der Kommission fiel mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung - war für die Aufnahme dieser Retterbabys, also der HLA-Typisierung. Die Minderheit möchte aber nicht so weit gehen, sie möchte die Präimplantationsdiagnostik ins Gesetz aufnehmen, aber diesen Punkt nicht ermöglichen - eventuell noch nicht. Sie sehen, dass es hier eine knappe Mehrheit gegeben hat. Ob ihr Antrag schlussendlich hier im Rat mehrheitsfähig werden wird, werden wir sehen.
Ich bitte Sie dennoch, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.