Munz Martina · Nationalrat · 2014-06-03
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-03
Wortprotokoll
Frau Quadranti, wenn Sie sagen, es sei nicht möglich, dass nach der Samenspende mit dem Samenspender noch Kontakt aufrechterhalten wird, wie wird man dann der Bestimmung gerecht, dass seit 2001 alle Kinder, auch die aus Samenspenden gezeugten Kinder, ihren Vater kennen dürfen, wenn sie 18 Jahre alt sind, und das Recht haben, seine Identität zu erfahren und ihn auch persönlich kennenzulernen?