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Egger-Wyss Esther · Nationalrat · 2011-03-07

Egger-Wyss Esther · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion tritt mit grosser Mehrheit auf die Vorlage zur Sanierung der Pensionskasse der SBB ein und bittet Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit abzulehnen.

Diese Vorlage ist angesichts des enormen Finanzbetrags von 1,148 Milliarden Franken von grösster Bedeutung für die SBB. Sie ist jedoch nicht minder von Bedeutung für den Bundeshaushalt. Unsere Fraktion unterstützt wie gesagt mit grosser Mehrheit diese Sanierung, dies jedoch mit bedeutend geringerer Begeisterung. Wir sind deshalb ganz klar der Meinung, dass dies die letzte Unterstützung dieser Art sein muss. Deshalb werden wir auch der Kommissionsmotion 11.3002 zustimmen, welche den Bundesrat verpflichtet sicherzustellen, dass nach der Sanierung der SBB-Pensionskasse weder der SBB- noch einer anderen Pensionskasse eines bundeseigenen oder bundesnahen Betriebs weitere finanzielle Unterstützung zugesprochen werden darf.

Die SBB-Pensionskasse ist 1999 mit 12,6 Milliarden Franken an Steuergeldern bereits vollständig ausfinanziert worden. Der Deckungsgrad betrug dannzumal 100 Prozent. Nun eine erneute finanzielle Unterstützung durch den Bund zu gewähren ist zwar notwendig, aus wettbewerbsrechtlichen Gründen jedoch nicht ganz unbedenklich. Diese Ausfinanzierung erfolgte zugegeben zu einem aktienmässig ungünstigen Zeitpunkt. Der Bund gab keine Wertschwankungsreserven mit, was zwar politisch abgesegnet war, was aber nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass dieser Entscheid sehr problematisch war. Wir sehen das Resultat heute. Wertschwankungsreserven stehen im Austauschverhältnis zur Anlagestrategie einer Organisation oder einer Firma. Für eine einigermassen vernünftige Anlagestrategie wäre in etwa ein Ansatz von 15 Prozent notwendig gewesen. Wie bei vielen anderen Pensionskassen wurde jedoch in der Euphorie der Börsengewinne auf Schwankungsreserven und auch auf eine Risikofähigkeitsanalyse verzichtet.

Fakt ist nun heute, dass sich die Pensionskasse der SBB seit 2001 in Unterdeckung befindet. Per Ende 2009 bestand lediglich noch ein Deckungsgrad von 84,4 Prozent. Noch schwerwiegender ist, dass trotz drei aufeinanderfolgenden Sanierungspaketen immer noch eine massive Unterdeckung besteht. Dies wiegt umso schwerer, als zwei Drittel den Rentenbezügern zuzuordnen sind. Von diesen kann nicht per Gesetz ein weiterer Sanierungsbeitrag verlangt werden.

Die SBB-Pensionskasse weist zudem mit über 51 Prozent gegenüber anderen Kassen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Rentnern auf. Das ist zugegeben eine grosse Belastung. Es darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Vergangenheit in verschiedensten Bereichen grosse Fehler gemacht wurden. Die Kasse hat Leistungen ausgerichtet, die nicht finanziert waren. In erster Linie handelte es sich um vorzeitige Pensionierungen, deren Auswirkungen offensichtlich unterschätzt wurden. Das ist umso erstaunlicher, als die Veränderungen in der demografischen Entwicklung schon lange bekannt sind. Die heutige aktive Generation der Mitarbeiter bezahlt nun für diese Fehler.

Aufgrund der bedeutenden Rolle der SBB im öffentlichen Verkehr einerseits und der Verantwortung des Bundes als Eigentümer der SBB andererseits erscheint es trotz dieser Kritik auch unserer Fraktion nicht verantwortbar, diese Unterdeckung weiter zuzulassen. Unter volkswirtschaftlichen und verkehrspolitischen Gesichtspunkten müssen wir alle [PAGE 188] grösstes Interesse daran haben, dass der durch die SBB erbrachte Anteil am öffentlichen Verkehr funktioniert und dass dieses Unternehmen auf einer gesunden finanziellen Grundlage basieren kann. Wenn die erwirtschafteten Mittel anderweitig verwendet werden müssen, laufen wir Gefahr, dass an Betrieb und Investitionen gespart wird. Der Bund kann und darf sich deshalb als hundertprozentiger Eigner nicht seiner Mitverantwortung entziehen.

Mit dem heute zu beschliessenden Bundesbeitrag alleine kann allerdings die Pensionskasse der SBB nicht saniert werden. Im Sommer 2009 wurden zusätzliche Sanierungsmassnahmen durch die Pensionskasse der SBB beschlossen. Darin enthalten ist eine substanzielle Beteiligung der SBB und vor allem auch der Mitarbeitenden. Die CVP/EVP/glp-Fraktion anerkennt diese Bemühungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBB mussten mit der Umstellung auf das Beitragsprimat einen Anstieg der Beitragszahlungen und eine Verschlechterung der Altersleistungen in Kauf nehmen. Die aktiven Mitarbeiter haben ihren Anteil an der Sanierung der Pensionskasse also mehr als geleistet. Sie müssen seit den neuesten Sanierungsmassnahmen immerhin eineinhalb Jahre länger arbeiten, um ihre volle Rente zu erhalten. Die Mitarbeiter leisten aber nicht nur einen grossen Beitrag an die Sanierung der Pensionskasse, sie tragen auch tagtäglich dazu bei, dass wir auf gute Dienstleistungen zählen dürfen. Dafür danken wir ihnen.

Die SBB müssen auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig bleiben und in Zukunft gleichzeitig auch die hohen anstehenden Investitionen in genügendem Mass und aus eigener Kraft und vor allem ohne übermässige Tariferhöhungen finanzieren können. Zudem soll die Pensionskasse der SBB so ausfinanziert werden, dass sie gegenüber anderen Pensionskassen ausgelagerter Unternehmen nicht benachteiligt ist. Ich möchte allerdings noch einmal betonen, dass der heutige Entscheid auf keinen Fall präjudizierende Wirkung haben darf.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, stimmt dieser zu und wird auch die Kommissionsmotion annehmen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.