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Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2011-03-07

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion hat diese Vorlage beraten und ist zu folgenden Feststellungen und Beschlüssen gelangt:

Die Ausgangslage ist klar: 1999 wurden die SBB in eine öffentlich-rechtliche AG umgewandelt und wurde die privatrechtliche Pensionskasse gegründet. Der Bund und damit die Steuerzahler finanzierten die PK SBB damals mit 12,6 Milliarden Franken zu 100 Prozent aus. Die SBB und damit auch ihre Pensionskasse wurden somit in die Selbstständigkeit entlassen, erhielten so die nötige Handlungsfreiheit und übernahmen auch die entsprechende Verantwortung.

Wir gehen davon aus, dass die damaligen Berechnungen korrekt und richtig waren. Deshalb sind wir auch zur Überzeugung gelangt, dass der Bund seinen Verpflichtungen damals nachgekommen ist. Das wird auch von einem rechtlichen Gutachten des Bundesamtes für Justiz unterstützt. Die Bildung einer Wertschwankungsreserve gehört nicht zur gesetzlich definierten Ausfinanzierung.

Die SVP-Fraktion bestreitet die vorhandene Unterdeckung von 84 Prozent per 2009 in keiner Weise; sie ist eine unerfreuliche Tatsache. Die SBB reklamieren nun aber eine ganze Reihe von Gründen, welche eine erneute Finanzierung durch den Bund begründen sollen. Es wird moniert, die PK SBB sei im Vergleich mit anderen bundesnahen Pensionskassen zu einem ungünstigen Zeitpunkt ausfinanziert worden; sie geriet nämlich bereits durch den Börseneinbruch 2002 in Schieflage. Ich frage Sie nun, warum von den damals Verantwortlichen nicht bereits 2002, als der Deckungsgrad noch tiefer war als im Jahr 2009, rigorose Massnahmen zur Sanierung ergriffen wurden. Anderen Pensionskassen erging es ja gleich. Ein Vergleich mit anderen Schweizer Pensionskassen zeigt, dass sich der Deckungsgrad der privaten Kassen bis ins Jahr 2006 sehr viel stärker verbesserte, als dies bei der PK SBB der Fall war. Erst auf das Jahr 2007 wechselten die SBB vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat, senkten den technischen Zinssatz und erhöhten die Beiträge. Auch wurden die nichtfinanzierten Leistungen erst 2007 eliminiert. Das sind gemäss Bundesrat immerhin 484 Millionen Franken. Hinzu kommen weitere 35 Millionen Franken für die sogenannten Garantiefrauen, welche ebenfalls nicht mit Beiträgen finanziert waren.

Wir anerkennen, dass die SBB bis Ende 2010 ihrer Kasse rund 2,5 Milliarden Franken zukommen liessen und im Rahmen der Sanierung bis 2019 nochmals 1,2 Milliarden einschiessen wollen. Insbesondere respektieren wir, dass vor allem auch die aktiven Mitarbeiter zur Sanierung beitragen, und zwar namentlich mit derzeit 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Lohns - was ein Beitrag ohne Gegenleistung ist -, mit dem Verzicht auf die Verzinsung des Altersguthabens im Jahre 2009 und mit der Reduktion des Zinssatzes auf das BVG-Minimum, zudem mit der Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre und dem Verzicht auf den Teuerungsausgleich für die Pensionierten während der ganzen Sanierungsperiode. Allerdings bin ich nicht ganz sicher, ob gleichzeitig damit nicht auch eine Reduktion der Beiträge stattgefunden hat.

Nur wird die ganze Sanierung erheblich erschwert durch die absolut ungünstige Versichertenstruktur. Rund 26 500 Aktiven stehen 28 000 Rentenbezüger gegenüber, also fast 52 Prozent beziehen eine Rente. Dieses Verhältnis wird sich in den nächsten zehn Jahren nur leicht auf etwa 46 Prozent verbessern. Als Vergleich: Die Aargauische Beamtenpensionskasse hat 26 000 Aktive und 8000 Rentenbezüger. Aus diesem Grund sind wir nicht ganz überzeugt, dass die Sanierung gelingen wird. Die steigende Lebenserwartung wird für die PK SBB so oder so ein Problem. Derzeit werden dafür 0,5 Prozent Rückstellungen zulasten der Bilanz getätigt.

Die SVP-Fraktion will deshalb nicht auf die Vorlage eintreten. Sie haben die Begründung des Minderheitsantrages gehört. Die SVP-Fraktion wird jedoch sehr wohl der Motion der Finanzkommission zustimmen. Der Vorstoss spricht für sich und drückt das grosse Unbehagen der Mehrheit der Kommissionsmitglieder zu diesem Geschäft aus. Es stellt sich tatsächlich die Frage eines Präjudizes, welches wir mit dieser Vorlage schaffen. Wäre also eine positive Entscheidung zur Vorlage quasi auch eine Einladung an die Pensionskassen anderer Unternehmungen, an denen der Bund als Haupt- oder Teilaktionär, als Eigner oder als Miteigentümer beteiligt ist, es den SBB gleichzutun? Ich erinnere Sie daran, dass beispielsweise bei der Sanierung der Pensionskasse der Post ein anderes Finanzierungsmodell gewählt worden ist, wobei die Lücken in der Kasse aus dem Betriebsergebnis gestopft worden sind.

Infolge von Postulaten haben wir vom Bundesrat einen Bericht über die Unterdeckung der Pensionskassen anderer Unternehmen erhalten. Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass die Pensionskasse Ascoop auch Schwierigkeiten hat und auf dem Sanierungspfad ist. Der Bund ist an vielen KTU beteiligt. Und hier lehnen beispielsweise die Kantone eine Beteiligung rundweg ab.

Auch die Besitzstandswahrung oder, anders ausgedrückt, die Auszahlung von wohlerworbenen Rechten hängt wie ein Damoklesschwert über dieser Vorlage. Man hat ja sozusagen als Generalversicherung für Unzulänglichkeiten den Bund respektive die Steuerzahler. Wir wollen deshalb nicht nur den hochsubventionierten Betrieb SBB in die Pflicht nehmen, sondern zumindest darauf hinwirken, dass solche Ansprüche künftig gar nicht mehr gestellt werden. Darum ist die Annahme dieser Motion nötig, um den Verantwortlichen entsprechender Pensionskassen ein klares und unmissverständliches Signal zu geben.

Wir bitten Sie also, so oder so die Motion anzunehmen und nicht auf die Vorlage einzutreten bzw. diese abzulehnen.