Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07
Wortprotokoll
Ich habe die Motion vor mir liegen, und hier steht: "Demnach wird, wer wertvermehrende energetische Sanierungen an seinem Grundeigentum tätigt", und jetzt kommt die Passage, "während einer angemessenen Zeitdauer teilweise von der Eigenmietwertbesteuerung befreit." Das ist schlicht nicht möglich. Es gibt eine klare bundesgerichtliche Rechtsprechung, wie der Eigenmietwert im Verhältnis zur vergleichbaren Marktmiete geregelt ist. Und es heisst dort ganz klar, dass er nicht unter 60 Prozent gehen darf, damit er noch bundesrechts- und verfassungskonform ist. Es ist selbstverständlich so, dass jeder Abzug auch wieder eine Entlastung für den Eigentümer ergibt, der sich dann weniger Eigenmietwert anrechnen lassen muss. Aber wenn man so weit gehen will, muss man auch den Mut haben, einen Systemwechsel zu vollziehen; wenn man den Eigenmietwert abschaffen will, muss man dann auch sämtliche Abzüge abschaffen. Das wäre an sich der richtige Weg, den man hier vorschlagen müsste.
Die Motion ist zwar klar formuliert, aber wenn ich jetzt den Erwägungen von Herrn Nationalrat Müller zugehört habe, hat sich das wieder etwas relativierend angehört. Wenn Sie die Motion anschauen, sehen Sie, dass man sie so nicht umsetzen kann, wie sie hier vorgeschlagen ist.
Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.