Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07
Wortprotokoll
Es geht ja nicht darum, dass wir in vorauseilendem Gehorsam etwas umsetzen. Sie kennen die Geschichte des Vorbehalts zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens. Sie wissen, warum wir darauf zurückkommen mussten und weshalb die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen dann auch ausgehandelt wurden: Dies geschah nicht zuletzt im Interesse unserer Wirtschaft und unseres Finanzplatzes. Hätten wir das nicht getan, wären wir heute in einer noch schwierigeren Situation.
Es kann ja auch nicht darum gehen, dass wir einfach unbesehen ausländisches Steuerrecht kopieren. Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass wir steuerrechtliche Rahmenbedingungen in der Schweiz haben, die dem Wirtschaftsplatz Schweiz auch gerecht werden. Wir haben immer klar zum Ausdruck gebracht - das war auch die Intention für die Aufhebung des Vorbehalts zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens -, dass wir keinen automatischen Informationsaustausch wollen und dass wir eben gerade darum bereit sind, in diesem klar festgelegten Rahmen Amtshilfe zu leisten; es geht um Amtshilfe in Steuersachen.
Sie haben gefragt, Herr Nationalrat von Rotz, wie es mit dem Bankkundengeheimnis stehe. Das Bankkundengeheimnis für Personen im Inland steht überhaupt nicht zur Diskussion. Wir sprechen ja über Doppelbesteuerungsabkommen, die per se nicht Personen, die hier steuerpflichtig sind und ihre Vermögen hier haben, betreffen. Wir sprechen bei Doppelbesteuerungsabkommen vielmehr über eine Amtshilfe mit der erweiterten Möglichkeit, bei Steuerhinterziehung etwas zu machen. Das steht da zur Diskussion; alles andere steht nicht zur Diskussion. Bei Fällen, die unter ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfe bei Steuerbetrug und bei Steuerhinterziehung fallen, für die diese Grenze nicht mehr gilt, geht es um ausländische Personen, die hier bei uns Geld gelagert haben, das nicht versteuert worden ist. Das ist die Situation. Es geht nicht um einheimische Personen, die hier ihr Geld anlegen, es hier verwalten lassen und auch hier ihren Nutzen daraus ziehen. Dessen muss man sich immer wieder bewusst sein.
Das Bankkundengeheimnis für inländische Personen wird durch all die Fragen, die wir im Zusammenhang mit der OECD diskutieren, also nicht berührt. Darin sind wir uns einig.