AB 156935
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-07
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Kunz, der Ausdruck "Konsorten" in der Antwort des EVD vom 22. Dezember 2010 ist nicht wertend. Dieser juristische Fachbegriff ist in der Rechtssprache durchaus gebräuchlich und bezeichnet in einem Verfahren mit zahlreichen Parteien die weiteren, nicht namentlich aufgeführten Beteiligten. Auch das Bundesgericht als höchstes schweizerisches Gericht verwendet diesen Ausdruck regelmässig.
Gestützt auf Artikel 7 des Parlamentsgesetzes haben Sie als Parlamentarier ein Einsichtsrecht, unterstehen jedoch dem Amtsgeheimnis. Sie erhalten also Einsicht in die beim Bundesamt für Landwirtschaft vorhandenen Unterlagen.