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Fetz Anita · Ständerat · 2012-06-05

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-05

Wortprotokoll

Mein Antrag betrifft einen speziellen Teil der Zwangsheirat, ich nenne ihn für mich als Arbeitstitel den "Ferienartikel". Warum? Jedes Jahr ereignen sich in den Sommer- und Herbstferien Dutzende von menschlichen Dramen. Oft werden Jugendliche in den Ferien in den Heimatländern ihrer Eltern zwangsverheiratet, und das, obwohl sie bereits jahrelang in der Schweiz leben und oft sogar in der Schweiz geboren wurden. Betroffen sind übrigens nicht nur junge Frauen, sondern auch junge Männer. Das passiert meist in einem Alter, in dem die Jugendlichen vor dem Schritt in die Berufsbildung stehen. Viele werden gezwungen, nach der Zwangsheirat im Herkunftsland zu bleiben. Damit wird nicht nur der persönliche, sondern auch der berufliche Weg dieser jungen Menschen massiv eingeschränkt. Besitzen die Opfer einer Zwangsheirat kein Bürgerrecht, und das ist bei vielen der Fall, verlieren sie sechs Monate nach der Ausreise aus der Schweiz ihre Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung. Ob die Opfer wieder in die Schweiz einreisen dürfen und wieder ein Aufenthaltsrecht erhalten, liegt allein im Ermessen der Behörden über die sogenannte Härtefallklausel.

Mein Antrag soll diesen jungen Menschen helfen, indem wir ihnen ein zeitlich beschränktes Rückkehrrecht geben und den Migrationsbehörden klare Leitlinien zeigen, damit es eben nicht mehr unterschiedliche Entscheide gibt. Das soll auch für die minderjährigen Kinder gelten, denn viele zwangsverheiratete Opfer werden mit dem Hinweis erpresst und an einer Flucht gehindert, dass ihre Kinder keinen Aufenthalt in der Schweiz bekommen würden.

Warum habe ich die Frist für die Wiedererteilung des Aufenthaltsrechtes von sechs Monaten nur gerade auf zwei Jahre ausgedehnt? Ich bin der Meinung, der Entscheid, in die Schweiz zurückzukehren, also zu fliehen oder sich bei der Schweizer Botschaft zu melden, solle rasch erfolgen. Je länger gewartet wird, desto schwieriger wird der Nachweis der Zwangsheirat und desto weniger soziale Kontakte bleiben in der Schweiz erhalten, die mithelfen, dass die Jugendlichen zurückkommen können.

Der Artikel zum Rückkehrrecht wird auch die Präventionsarbeit der Beratungsstellen und der Schulen unterstützen. Dort kann darauf hingewiesen werden - das wird heute zum Teil schon gemacht, mindestens in der Region Basel, wo es viele solche Fälle gibt - und kann den Jungen auch gesagt werden, dass sie ein Recht haben, wieder zurückzukommen, wenn sie zwangsverheiratet werden. Man macht so auch dem patriarchalischen familiären Umfeld klar, dass Zwangsheiraten in den Ferien inakzeptabel sind. Spezialisierte Beratungsstellen, mit denen ich Kontakt habe, schätzen, dass in der Schweiz rund ein Drittel der Zwangsheiraten in den Ferien in den Herkunftsländern stattfindet. Damit ist mein Antrag ein wichtiger Baustein im guten und, wie ich meine, sehr wichtigen Bundesgesetz für Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Er hilft jenen Jungen, die in den Ferien zu einer Heirat gezwungen werden.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Einzelantrag zu unterstützen.