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AB 156962

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-05

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für Herrn Föhn, dass er das als grobes Delikt empfindet. Das tun wir alle, sonst hätten wir uns jetzt nicht für eine strenge Fassung des Gesetzes entschieden, mit dem wir wirklich Pflöcke einschlagen. Aber eine Strafe muss immer in einem gewissen Verhältnis zur Tat stehen. Sogar bei einer schweren Körperverletzung ist es möglich, dass es nur eine Geldstrafe gibt. Hier muss sich die Strafe in ein bestimmtes Bestrafungssystem einordnen und verhältnismässig sein. Diese Frage möchten wir gern dem Richter überlassen; der Gesetzgeber soll hier nicht andere Ansätze zum Tragen bringen.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.

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