Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-05
Wortprotokoll
Der Entwurf, der Ihnen heute vorliegt, sieht ja für eine Zwangsheirat eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Das ist deutlich höher als bei der einfachen Nötigung, wo das Gesetz ja drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorsieht. Wie Herr Ständerat Föhn auch gesagt hat, will der Bundesrat damit zum Ausdruck bringen, dass Zwangsheirat eben ein Verbrechen ist und nicht nur ein Vergehen und dass es sich dabei um ein besonders verwerfliches Verhalten handelt. Wir erwarten - ich sage das mit aller Deutlichkeit -, dass die Gerichte dieses Strafmass auch tatsächlich ausschöpfen.
Der Minderheitsantrag möchte verhindern, dass ein Täter bei einer Verurteilung wegen Zwangsheirat einfach mit einer Geldstrafe davonkommt. Ich kann Ihnen versichern: Der Bundesrat nimmt dieses Grundanliegen ernst. Sie wissen ja, dass der Bundesrat daran ist, die verschiedenen Strafandrohungen des Strafgesetzbuches in dessen Besonderem Teil neu und besser aufeinander abzustimmen. Dabei wird er dann die einzelnen Straftaten einer Gesamtschau unterziehen und auch die Strafandrohungen unter Umständen neu gewichten. In diesem Rahmen hat der Bundesrat insbesondere vorgeschlagen - es ist ja bereits eine Vernehmlassung durchgeführt worden -, dass bei den Sexualstraftaten künftig Geldstrafen ganz auszuschliessen sind. Damit wollte der Bundesrat deutlich machen, dass es sich bei diesen Tatbeständen keineswegs um Kavaliersdelikte handelt. Über die Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat aber noch nicht entschieden. Sie wissen, dass wir Ihnen die Botschaft zur Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vorgelegt haben; wir möchten, dass das Parlament zuerst diesen Allgemeinen Teil berät. Deshalb kann ich Ihnen zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches heute nicht mehr sagen. Aber Sie sehen, dass das Grundanliegen, wie es Herr Ständerat Föhn anspricht, durchaus im Raum steht.
Trotzdem möchte ich Ihnen beliebt machen, hier jetzt dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ob nämlich Geldstrafen bei gewissen Straftaten ausgeschlossen werden sollen, werden Sie in naher Zukunft grundsätzlich diskutieren und entscheiden müssen. Sie werden das auf der Grundlage einer Gesamtschau tun können. Diese Entscheidung wird dann selbstverständlich auch auf diese neue Strafbestimmung für Zwangsheiraten anzuwenden sein. Aus Sicht des Bundesrates macht es einfach wenig Sinn, jetzt hier punktuell vorzugreifen.
Die Kommissionssprecherin hat es gesagt: Ihre Kommission hat den Änderungsantrag mit 10 zu 2 Stimmen verworfen. Der Nationalrat hat einem noch weiter gehenden Minderheitsantrag ebenfalls nicht zugestimmt. Ich bitte Sie, sich [PAGE 452] hier dem Nationalrat anzuschliessen bzw. dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.