Jenny This · Ständerat · 2012-06-05
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-05
Wortprotokoll
Auch ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage nicht einzutreten. Als unbefangenes Nichtkommissionsmitglied und als Nichtjurist habe ich mich jetzt rund zwei Stunden von den verschiedenen Argumenten berieseln lassen. Wenn ich es jetzt recht verstanden habe, bedeutet diese Verfassungsgerichtsbarkeit nichts anderes, als dass eine vom Volk angenommene Referendumsabstimmung durch Gerichtsbehörden wieder ausser Kraft gesetzt werden kann. Es stellt sich schlicht und einfach die Frage, ob wir das wollen. Ich wage dies stark zu bezweifeln. Es würde unserem politischen System klar widersprechen.
Wir sind nach dem Prinzip der Gewaltentrennung organisiert, Kollege Stöckli. Dieses Prinzip unterscheidet klar zwischen Gesetzgebung und Rechtsanwendung. Mit der Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit würde also das Parlament als Gesetzgeber der Kontrolle durch die Justiz und die Verwaltung unterstellt. Es kann aber wohl kaum sein, dass ein bei uns als Volksvertreter breit abgestützter Wille weniger zählt als der Wille einiger Richter oder Verwaltungsbeamter; Kollege Schwaller hat eindrücklich darauf hingewiesen. Das entspricht nicht meinem Demokratieverständnis, zumal die Gerichte schon heute hoffnungslos überfordert sind. Wollen wir diesen noch mehr auflasten und aufbürden? Unser System funktioniert einwandfrei. Was wollen wir also daran schrauben und rütteln? Wir haben doch in der Schweiz genug Probleme zu lösen, sodass wir nicht Dinge, die gut organisiert sind, umkrempeln müssen.
Ich möchte Sie deshalb bitten - nicht zuletzt auch aus demokratiepolitischen Überlegungen -, auf die Vorlage nicht einzutreten. Auch ich, Kollege Luginbühl, will mich vor den Richtern schützen. Wenn ich an die entsprechenden Konsequenzen einer solchen Streichung denke, so läuft es mir, Kollege Stöckli, auch als Vertreter eines Landsgemeindekantons eiskalt über den Rücken.