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Germann Hannes · Ständerat · 2009-08-10

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-08-10

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zu dem, was Kollege Frick angesprochen hat: Ich war tatsächlich jenes Mitglied der SVP, das an der entsprechenden Sitzung nicht anwesend sein konnte, weil ich kurzfristig den im Sterben liegenden Ernst Leuenberger in der Finanzdelegation vertreten musste. Die Finanzdelegation muss ja vollzählig tagen, und es war halt einfach nicht möglich, zu Beginn der Ferienzeit kurzfristig einen Stellvertreter zu finden, zumal unsere Leute ja auch noch andere [PAGE 745] Verpflichtungen haben. Ich bitte darum um Nachsicht. Ich habe den Rückweisungsantrag auch nicht selber gestellt, unterstütze ihn aber selbstverständlich.

Ich begrüsse die bundesrätlichen Vorschläge, Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten, aber eben mit einer gewichtigen Ausnahme; sie betrifft die einseitige Bevorzugung der Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Das Signal, das der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit mit dem hohen Fremdbetreuungsabzug aussenden, ist klar: Wer die Betreuung seiner Kinder dem Staat oder der Allgemeinheit überträgt, soll steuerlich bevorzugt werden. Im Gegenzug heisst das nichts anderes, als dass Eltern, die ihre Kinder selber erziehen und auch selber betreuen, steuerlich benachteiligt werden. Ich setze mich - das steht im Einklang mit meiner Partei, aber auch mit meinen Wahlversprechen - wo und wann immer möglich für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und wende mich gegen die Tendenz einer weiteren Delegation von elterlichen Pflichten an den Staat. Wir spüren sie in der Schule, aber auch in anderen Bereichen, und jetzt findet sich offenbar auch im Steuerrecht eine Lücke, damit diese Tendenz noch verstärkt werden kann.

Ich sehe aber sehr wohl, dass die Notwendigkeit bestehen kann, dass aus wirtschaftlichen Gründen beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Längst nicht alle geben ihre Kinder freiwillig in eine Kinderkrippe. In vielen Fällen geht es einfach nicht anders, wollen die Leute über die Runden kommen. Mit sozial stark abgestuften Krippentarifen kommt man diesen Eltern allerdings - auch das sei hier erwähnt - bereits sehr weit entgegen. Es gibt Kinderkrippen mit enormen Abstufungen von praktisch gratis bis sehr hoch - dort schicken dann die Reichen ihre Kinder nicht mehr hin -, und es gibt eben diesen Mittelwert, der bei rund 1000 Franken monatlich liegt. Das würde ja auch dem Gesamtabzug von 12 000 Franken entsprechen.

Ich hätte nichts gegen einen Betreuungsabzug, aber wie gesagt: Er muss allen zugute kommen, auch den Einverdienerfamilien. Dort hat es nämlich auch Familien, die sehr knapp durchmüssen, die sehr wirtschaftlich haushalten müssen. Auch für sie ist es hart. Insofern weiss ich nicht, ob wir hier immer und überall vom Gleichen sprechen, wenn wir das Wort "Gerechtigkeit" in den Mund nehmen.

Ich könnte damit leben, wenn man einen generellen Betreuungsabzug machen würde, und zwar unabhängig von der Form der Betreuung, unabhängig davon, ob es der Staat macht oder ob man es selber macht. Man könnte aber auch den Kinderabzug erhöhen. Das wäre wahrscheinlich, auch das ist erwähnt worden, die einfachste Form.

Ob es Sinn machen würde, heute, wie das angeregt worden ist, einen entsprechenden Antrag einzubringen, bezweifle ich. Der Bundesrat könnte die Vorlage bei einer Rückweisung ja wirklich sehr kurzfristig anpassen. Auch dort müssten wir selbstverständlich Berechnungen haben, damit wir wissen, wie hoch die Ausfälle sind. Aber eine Vorlage, die mit einem solchen Antrag - quasi aus der Hüfte geschossen - verändert würde, wäre bei den Kantonen sicher noch weniger mehrheitsfähig.

Aus meiner Sicht darf es auf jeden Fall nicht sein, dass Eltern vom Umstand, dass sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen, steuerlich profitieren, während Eltern, die sich der Aufgabe der Kindererziehung und -betreuung stellen, von diesem Vorteil ausgeschlossen bleiben, obwohl sie den Aufwand ja auch haben. Diese Art von Diskriminierung selbsterziehender Eltern soll mit der angedrohten - oder besser gesagt: in Aussicht gestellten - Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei behoben werden. Meines Erachtens wäre es aber schlauer, das Ganze an den Bundesrat zurückzuweisen, bevor man eine neue Ungerechtigkeit schafft - damit er es gleich richtig machen kann.

Ich gehe noch auf die Argumente betreffend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ein, die zu mehr Steuergerechtigkeit führe. Dieser Argumentation kann ich irgendwie einfach nicht folgen. Die Begründungen für den Fremdbetreuungsabzug - die Begründung inklusive Rechenbeispiel des Bundesrates wie auch die Begründung, die Frau Forster vorgebracht hat - sind für mich geradezu absurd. Auf der einen Seite sagt man, selbsterziehende Personen würden durch die Erziehungsarbeit ein Quasi-Einkommen generieren, müssten dieses aber nicht versteuern. Auf der anderen Seite sagt man, man müsse deshalb Doppelverdienerfamilien, welche zwei Einkommen versteuern, einen Abzug gewähren. Dieser Gedankengang passt irgendwie nicht in meine Hirnwindungen hinein - aber vielleicht habe ich ihn auch bloss falsch verstanden oder falsch ausgelegt. Ein Faktum ist auf jeden Fall, dass man bei den Sofortmassnahmen zur Ehepaarbesteuerung die Schlechterstellung der Doppelverdiener gemildert hat: Man hat einen Zweiverdienerabzug eingeführt und kommt diesen Ehepaaren in diesem Bereich bereits entgegen, aber natürlich unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Das ist dort richtigerweise so gemacht worden - auch ich war dafür. Jetzt geht man hin und kompliziert diesen Elterntarif im Steuersystem weiter. Eine Vereinfachung, Herr Bundespräsident, ist das nicht. Mir scheint, dass die Steuererklärung auf dem Bierdeckel, die ja Ihre Partei propagiert, in immer weitere Ferne rückt.

Zum Prinzip "Einkommen gleich Abzug" muss ich noch etwas sagen: Was machen Sie denn mit der Kinderbetreuung innerhalb der Familie? Ökonomisch gesehen sind das Opportunitätskosten, es ist ein Nutzen entgangen. Die Frau könnte ja in vielen Fällen sagen: Anstatt dass ich die Kinder betreue, gehe ich arbeiten, dann generiere ich ein zusätzliches Einkommen. Es kommt noch dazu - davon redet man nicht -, dass es auch Folgen bei der AHV und bei der zweiten Säule hat; die Frau kann dann auch eine zweite Säule äufnen, was ein erheblicher Vorteil ist. Aus diesen Gründen finde ich, dass das schon nochmals eine Überlegung wert wäre. Herr Bundespräsident, Sie haben in der Botschaft das Ziel verankert, die horizontale Steuergerechtigkeit zu verbessern. Bei diesem System frage ich mich, wo die Verbesserung liegen soll.

Damit komme ich zum Fazit. Ich muss Ihnen sagen: Ich finde es sehr merkwürdig, dass auf eine einzige Betreuungsform abgestellt wird: Nur diese eine Form ist abzugsfähig, obwohl der Aufwand am anderen Ort genauso erwiesen sein kann. Man hat auch Sozialabzüge, man hat Versicherungsabzüge; bei der Krankenkasse, Herr David, kann man bei Weitem nicht alles abziehen, was man effektiv an Aufwand hat. Besonders die Familien können dies nicht tun, das trifft sie auch hart. Aber wir wollen das jetzt nicht vermischen; unser Steuersystem hat einfach ein paar Ungereimtheiten.

Förderungswürdig soll gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit also allein die Fremdbetreuung der Kinder sein. Dazu, meine ich, sollten wir Nein sagen. Familieninterne Betreuung ist ebenso wertvoll, sie ist mit ebenso viel Aufwand verbunden, auch wenn viele Eltern, vor allem Mütter, diese Arbeit leisten, ohne dass sie dafür eine Entschädigung bekommen. Gerade für diese Leute, wie auch für Familien mit nur einem Einkommen, die knapp durchmüssen, ist das ein eigentlicher Affront.

Damit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, weil sie in eine gute Richtung geht, sie aber zurückzuweisen, damit der Bundesrat eine gerechtere Entlastung in die Wege leiten und eine Diskriminierung der traditionellen Familie verhindern kann. Der Bundesrat erhält damit eine Chance, eine gerechtere Vorlage auszuarbeiten, entweder durch eine Erhöhung des Kinderabzuges auf meinetwegen 10 000 oder 11 000 Franken - das wäre eine ganz einfache Sache, damit würde man auch das System nicht komplizieren - oder durch einen Betreuungsabzug für alle, der etwa dem tatsächlichen Aufwand entspricht.

In diesem Sinne bitte ich Sie, einzutreten und für Rückweisung zu stimmen, damit man ein besser austariertes System finden kann.