Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-08-10
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-08-10
Wortprotokoll
Gemäss dem geltenden Recht kann bei getrennt lebenden Eltern nur ein Elternteil den Kinderabzug geltend machen. Mit einer Motion hat Herr Nationalrat Parmelin gefordert, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in [PAGE 760] Trennung lebenden Steuerpflichtigen, die gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder haben und diese abwechselnd betreuen, korrigiert werde. Das soll hiermit getan werden, indem der Kinderabzug hälftig zugewiesen wird - dies allerdings nur dann, wenn keine Abzüge für die Unterhaltskosten geltend gemacht werden, denn sonst käme es zu einer doppelten Entlastung.
Schliesslich soll im deutschen Text eine Anpassung vorgenommen werden. Gemäss dem französischen Gesetzestext war der Kinderabzug auch für volljährige Kinder in beruflicher oder schulischer Ausbildung zugelassen; im deutschen Text wird das Wort "schulisch", das bisher fehlte, jetzt ergänzt.