Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-08-10
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-08-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat sieht bei diesem Artikel vor, jene Bestimmung im StHG zu streichen, die den Kantonen vorschreibt, die Alleinerziehenden steuerlich den Verheirateten gleichzustellen. Sie haben zu diesem Artikel bestimmt auch noch Schreiben verschiedener Kreise erhalten. Der Bundesrat wie auch die Kantone argumentieren, diese Bestimmung sei verfassungswidrig, weil sie in die Tarifautonomie der Kantone eingreife. Ausserdem weist der Bundesrat darauf hin, dass das Bundesgericht in zwei Entscheiden festgestellt habe, dass diese Bestimmung gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstosse. Es liege hier also eine doppelte Verfassungswidrigkeit vor, die mit der Streichung beseitigt werden solle.
Dieses Ansinnen war in unserer Kommission nicht unumstritten. Hinterfragt wurde vor allem die Aussage, Alleinerziehende verfügten bei gleichem Einkommen über eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Ehepaare. Es gab deshalb Überlegungen, ob man, statt die gleiche Entlastung völlig aus dem Gesetz zu streichen, wie das der Bundesrat vorschlägt, für Alleinerziehende eine gleichwertige Ermässigung einführen solle. Eine solche Formulierung war ja auch im Steuerpaket 2001 vorgesehen. Vonseiten der Kantone wurde signalisiert, dass sie mit einer gleichwertigen Ermässigung leben beziehungsweise diese so akzeptieren könnten.
Ihre Kommission hat trotzdem entschieden, dem Bundesrat zu folgen, dies vor allem aus psychologischen Gründen. Die Streichung ist ein Anliegen der Kantone, und diese wurden durch andere Entscheide Ihrer Kommission schon genug brüskiert; man wollte hier nicht noch Öl ins Feuer giessen. Die Kommission stellt sich aber vor, dass sich der Zweitrat nochmals vertieft mit der Frage auseinandersetzt und mit den Kantonen diesbezüglich Rücksprache nimmt. Auch sollten die Materialien, die darüber Auskunft geben, wie dieser Artikel zustande gekommen ist, nochmals konsultiert werden. Allenfalls ergibt sich dann mit der Formulierung im Hinblick auf die gleichwertige Ermässigung ein Weg, der auch von den Kantonen mitgetragen werden kann.
Auf jeden Fall geht Ihre Kommission davon aus, dass die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen und der Situation von Alleinstehenden mit tiefen Einkommen und Kindern in geeigneter Form Rechnung tragen.