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preparatory:AB 157225

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-09-10

Wortprotokoll

Angesichts der Voten der Fraktionen mache ich mir natürlich nichts vor, was den Ausgang der Abstimmung angeht, ich möchte mir aber trotzdem drei kurze Bemerkungen erlauben. Vielleicht kommt das Geschäft ja dann vom Ständerat noch einmal zu Ihnen zurück, das wäre möglich. Ich bitte Sie, als Inkraftsetzungstermin den 1. Januar 2011 ins Auge zu fassen. Ich begründe das wie folgt:

1. Ein grosser Vorteil des schweizerischen Steuersystems ist seine Stabilität und Berechenbarkeit. Das wird uns auch von ausländischen Steuerpflichtigen, die in der Schweiz arbeiten, immer wieder attestiert. Diese Stabilität gehört zum guten Ruf unseres Landes, letztlich sogar zum guten Ruf des Finanzplatzes. Wenn wir beginnen, Gesetze zu beschliessen, bei denen wir sagen, wenn kein Referendum ergriffen werde, würden sie am kommenden 1. Januar in Kraft gesetzt, wenn es doch ein Referendum gebe, könnten wir sie rückwirkend in Kraft setzen, dann ist das einfach nicht solid. Das entspricht nicht einer stabilen Entwicklung im Steuerbereich. Der Steuerbereich ist etwas Sensibles, daher finde ich, man sollte hier keine Spiele treiben mit Rückwirkung und Referendum oder nicht, sondern ein klares Inkraftsetzen beschliessen.

2. In beiden Fällen, bei der kalten Progression wie bei der Familienbesteuerung, sind im Bereich der Quellenbesteuerung sehr grosse Anpassungen nötig. Die Ausgangslage ist unterschiedlich, es gibt Kantone, die Zehntausende von Quellenbesteuerten haben. Sie müssten eigentlich jeweils bis etwa Mitte Jahr wissen, wie sich die Situation im folgenden Jahr entwickelt. Dieser Zeitpunkt ist verpasst; sie können deshalb administrative Schwierigkeiten bekommen.

3. Es wird mit der Konjunkturpolitik argumentiert; es heisst, die Steuerreformen müssten jetzt kommen, damit sie konjunkturpolitische Wirkung entfalteten. Ich glaube das schon, aber ich bin nicht so sicher, ob diese These in ihrer Absolutheit stimmt. Wenn Steuerpflichtige mehr Geld in der Tasche haben, weil sie weniger Steuern bezahlen müssen, haben sie nämlich drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist die, dass sie Schulden abbauen, wenn sie Schulden haben. Die zweite Möglichkeit ist die, dass sie sparen und Vermögen bilden. Die dritte Möglichkeit ist die, dass sie konsumieren. Nur die dritte Möglichkeit hilft der Konjunktur kurzfristig. Es ist spekulativ zu sagen, ob dann in der ersten, der zweiten oder der dritten Kategorie gefahren wird, wenn man weniger Steuern bezahlen muss. Dieser Zusammenhang mit der Konjunkturpolitik kann zwar nicht in Abrede gestellt werden, er kann aber auch nicht bewiesen werden.

Aus diesen Gründen wäre es mir ein Anliegen, dass Sie das Inkrafttreten sowohl der Vorlage zur Familienbesteuerung wie auch jener zur kalten Progression auf den 1. Januar 2011 vornehmen, denn 2011 wird finanzpolitisch ein ganz schwieriges Jahr werden. Wenn Sie die Vorlagen im Jahr 2010 in Kraft setzen, hätten wir diese grossen Ausfälle von 800 Millionen Franken just im Jahr 2011. Ich weiss nicht, wie man die dann kompensieren würde - beziehungsweise ich würde Ihnen dann Vorschläge machen, um zu zeigen, wie man sie kompensieren kann. Um das aber zu verhindern, wie gesagt: Inkrafttreten am 1. Januar 2011.