Müller Philipp · Nationalrat · 2009-09-10
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-10
Wortprotokoll
Ich vertrete die FDP-Liberale Fraktion, welche sich geschlossen hinter die Minderheit Spuhler stellt. Zur Klärung: Der Bundesrat schlägt Ihnen vor - und der Ständerat hat dies genau so übernommen -, dass bei Artikel 11 Absatz 1 alle Bestimmungen gestrichen werden, die sich auf alleinstehende Personen beziehen, welche mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt leben. Hingegen bleibt aus dem bisherigen Recht die Bestimmung bestehen: "für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben".
Worin besteht nun der Unterschied? Es geht einzig und allein darum, dass, wie das Bundesgericht ebenfalls festgestellt hat, die Kantone im Rahmen ihrer Tarifautonomie die Steuern für alleinstehende Personen, die teilweise oder ganz für Kinder oder andere Personen, die unterstützungspflichtig sind, aufkommen müssen, gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit festsetzen sollen. Das Bundesgericht hat die geltende Regelung nach unserer Ansicht richtigerweise kritisiert. Es scheint mir etwas seltsam, wenn der Sprecher der grünen Fraktion nun einfach hingeht und sagt, das Bundesgericht habe unsorgfältig gearbeitet, schlecht begründet und generell ein falsches Urteil gefällt. Das ist schon etwas seltsam. Wenn das Urteil nicht gefällt wird, dann mäkelt man. Wenn es gefällt wird, dann nimmt man es als Begründung her. Das kann es nicht sein.
Es geht im Gegensatz zur Aussage von Vorredner Louis Schelbert von der grünen Fraktion nicht darum, dass wir mit dem Weglassen dieser Bestimmung die Familie neu definieren wollen. Es geht einzig und allein um tarifäre und monistische Fragen, und zwar: Sollen die Kantone im StHG [PAGE 1464] bevormundet werden, indem ihnen vorgeschrieben wird, dass die Steuern zu ermässigen sind, auch wenn das den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit tangieren könnte? Was die Minderheit will, ist einfach, die Tarifautonomie bei den Kantonen zu belassen. Die Kantone wissen, was sie zu tun haben. Sie haben Vorgaben, welche sich aus der Verfassung ergeben.
Daher bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Spuhler anzunehmen.