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preparatory:AB 157312

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-09-10

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Zum Betreuungskostenabzug liegen vier Minderheitsanträge vor. Zwei zielen auf eine Umlagerung.

Der Antrag der Minderheit I (Fehr Hans-Jürg) verlangt einen Betreuungskostenabzug von 8500 statt 12 000 Franken. Die freiwerdenden 100 Millionen Franken würden beim Steuerbetrag abziehbar; das würde rund 170 Franken pro Kind bedeuten. Die Grünen unterstützen diesen Antrag, weil wir bei Kindern den Abzug auf dem Steuerbetrag für die gerechteste Lösung halten.

Der Antrag der Minderheit II (Meier-Schatz) will einen Abzug von 10 000 statt 12 000 Franken. So würden etwa 50 Millionen Franken auf den Abzug beim Steuerbetrag umgelagert; das wären gut 80 Franken pro Kind. Die Grünen halten dies für die zweitbeste Lösung und unterstützen den Antrag der Minderheit II, sollte der Antrag der Minderheit I nicht gutgeheissen werden.

Werden beide erwähnten Minderheitsanträge abgelehnt, ist mein Minderheitsantrag als Eventualantrag zu verstehen. Er will den maximalen Betrag, der abgezogen werden kann, auf 8500 Franken festsetzen. Was eingespart würde, bliebe dann in der Bundeskasse; das wären rund 100 Millionen Franken. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Betreuungskosten im Durchschnitt pro Jahr rund 5000 bis 6000 Franken betragen. Der Abzug von 12 000 Franken dagegen berücksichtigt Spitzen. Wir haben es in der Eintretensdebatte gesagt: Dieser Abzug ist für uns zu hoch. Es ist im Übrigen im Steuerrecht bei diversen Abzügen so, dass nicht die vollen Ausgaben abgezogen werden können, sondern dass eine Obergrenze festgelegt wird.

Wir Grünen sprechen uns deshalb eventualiter für einen maximalen Abzug in der Höhe von 8500 Franken aus. Damit würde das Ungleichgewicht zwischen hohen und tiefen Einkommen, das diese Vorlage prägt, ein bisschen verringert. In diesem Sinn würde ein verminderter Abzug auch eine Korrektur im Sinne einer besseren Verteilungsgerechtigkeit bringen. Wir erhalten unseren Antrag aber wie gesagt nur aufrecht, wenn weder der Antrag der Minderheit I noch jener der Minderheit II gutgeheissen werden.

Den Antrag der Minderheit III (Baader Caspar) bitten wir Sie abzulehnen. Er ist aus steuerrechtlichen Gründen nicht korrekt, das hat die Verwaltung plausibel dargelegt. Wer keine Ausgaben hat, kann dafür auch keine Abzüge geltend machen. Ist der Antrag aber als genereller Sozialabzug gedacht, würde er die Kinderabzüge generell auf über 18 000 Franken erhöhen. Der Bundesrat hat dargelegt, dass dies weitere 500 Millionen Franken an Ausfällen bedeuten würde. Das kann sich die Schweiz jetzt nicht leisten. Sie soll es sich auch nicht leisten, denn auch diese Entlastung käme fast nur den "Allerbestensverdienenden" zugute.

Unsere Fraktion lehnt den Antrag der Minderheit III (Baader Caspar) deshalb ab und bittet Sie, dasselbe zu tun.