Gilli Yvonne · Nationalrat · 2014-09-08
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-09-08
Wortprotokoll
Wie Sie bereits gehört haben, verlangt die parlamentarische Initiative Feller, dass Ärzte, die als Hausarzt arbeiten und über einen zusätzlichen Facharzttitel verfügen, nicht grundsätzlich von den Listenmodellen ausgeschlossen werden. Der Initiant verlangt, dass wir das Bundesgesetz entsprechend ändern. Er moniert, dass die Praxis einzelner Versicherer willkürlich sei. Sie basiere nicht auf der KVG-Norm, welche besagt, dass besondere Versicherungsformen wie Listenmodelle mit dem Ziel einer kostengünstigen Versorgung angeboten werden dürfen, sondern selektioniere willkürlich Ärzte, beispielsweise eben Doppeltitelträger, und streiche sie aus diesen Listen.
Die Kommission hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 13. August geprüft und empfiehlt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Mit 19 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, dem Bundesrat einen Brief zukommen zu lassen. Für den Brief hat sich die Kommission entschieden, da man parlamentarische Initiativen nicht sistieren kann. Mit dem Brief wird der Bundesrat aufgefordert, das aufgezeigte Problem zu analysieren und gegebenenfalls Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Der Stein des Anstosses, auf den sich die Initiative beschränkt, ist das sogenannte Listenmodell, eine Variante der rechtlich durch das KVG in den Artikeln 41 und 62 zugelassenen besonderen Versicherungsformen. Weder die anbietende Kasse noch der Versicherte können auf dieses Modell verpflichtet werden. Es ist doppelt freiwillig. Bietet der Versicherer aber ein Listenmodell an, so muss es KVG-konform sein, das heisst, es muss das Ziel einer kostengünstigen Versorgung haben. Dabei gewährt der Versicherer denjenigen Patientinnen und Patienten einen Prämienrabatt, welche sich verbindlich darauf festlegen, sich bei einer Erkrankung zuerst an ihren Hausarzt zu wenden. Die Kasse führt eine Liste von Hausärzten, für welche sie ebendieses spezielle Listenmodell anbieten. Auf dieser Liste führt sie in der Regel kostengünstige Leistungserbringer an. Dieses besondere Versicherungsmodell ist deshalb auch unter dem Namen Listenmodell bekannt.
Patientinnen und Patienten, deren Hausarzt nicht auf der Liste figuriert - das sind zum Beispiel Leute, die bei einem Doppeltitelträger hausärztlich betreut werden -, können bei diesem Hausarzt bleiben. Wegen des Vertragszwangs können sie auch über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen, aber sie können nicht vom Prämienrabatt für diese spezielle Versicherungsform profitieren.
Nun hat sich sicher eine Kasse nicht an die rechtlichen Bedingungen gehalten und hat während des Jahres die Liste der Ärztinnen und Ärzte geändert. Für die Patientinnen und Patienten war es nicht mehr transparent, bei welchem Hausarzt der Prämienrabatt gewährt und bei welchem er nicht gewährt wird. Es war die Assura. Das BAG ist eingeschritten. Die Versicherungsbedingungen müssen kassenseitig eingehalten werden. Das heisst, bei einseitigen Änderungen müssen die Patientinnen und Patienten die Möglichkeit haben, den Vertrag zu kündigen. Dieser Missstand ist also behoben.
Es bleibt der Missstand, wie er in der parlamentarischen Initiative Feller aufgezeigt wird, dass Doppeltitelträger offenbar systematisch nicht auf die Listen genommen werden. Das entspricht einer Willkür mit System, da nämlich nicht nur Doppeltitelträger auf diesen Listen fehlen, sondern auch Hausärzte, die wegen der Zusammensetzung ihrer Patienten mehr kosten, das heisst, die viele ältere Patienten mit [PAGE 1341] teureren Behandlungen oder Patienten mit chronischen Erkrankungen betreuen. Das ist eben die Essenz dieser einseitig von der Kasse aus ökonomischen Überlegungen angebotenen Listen. Wollen wir dieses Problem anpacken, müssen wir uns grundsätzlich mit dieser Versicherungsform befassen. Die Initiative löst das Problem nicht - nicht einmal für die Doppeltitelträger -, da die Versicherung immer noch geltend machen kann, dass das Abrechnungsvolumen und nicht der Doppeltitel den Ausschlussgrund darstelle. Offensichtlich ist es die Assura, die über das Ziel hinausschiesst und über die wir jetzt schon zum zweiten Mal legiferieren sollten.
Die Mehrheit der Kommission ist nicht bereit, erneut eine Lex Assura zu schaffen, da wir damit die grundsätzlichen Probleme nicht lösen. Konsequenter wäre es in diesem Fall, die Patienten darauf aufmerksam zu machen, dass sie entweder die Versicherung oder die Versicherungsform wechseln können. Hält sich eine Versicherung nicht an die KVG-Bestimmungen, ist das BAG als Aufsichtsbehörde in die Pflicht zu nehmen.
Die Minderheit macht geltend, dass sehr viele Patienten betroffen sind. Sie haben es gehört, es sind 650 000 Versicherte. Sie macht die Ungleichbehandlung von Ärzten und Patienten geltend, wegen der Doppeltitelträger und wegen derjenigen Patienten, die vor die Wahl gestellt sind, entweder den Hausarzt oder die Versicherung zu wechseln. Zusätzlich, sagt die Mehrheit, sei es ein falscher Anreiz, Hausärzte vom Listenmodell auszuschliessen in einer Zeit, in der wir offensichtlich unter einem Hausärztemangel leiden.
Die Mehrheit sieht keinen Handlungsbedarf. Man will die Probleme grundsätzlich lösen und nicht ein zweites Mal eine Lex Assura kreieren. Man will dort, wo es Lücken gibt, die Aufsichtspflicht umgesetzt haben. Und man will mehrheitlich die besonderen Versicherungsmodelle entsprechend den Regelungen des KVG in den Artikeln 41 und 62 erhalten. Sie beruhen auf einer kosteneffizienten Versorgung auf der Basis doppelter Freiwilligkeit.