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Romano Marco · Nationalrat · 2014-09-08

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-08

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen, diesem Entwurf zuzustimmen. Die Vorlage wurde bereits am 12. Juni vom Ständerat in der Gesamtabstimmung mit 39 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Vorlage wurde am 23. Juni in unserer Kommission diskutiert.

Diese Botschaft beinhaltet die Genehmigung eines Notenaustausches mit der EU. Es geht um die Übernahme der EU-Verordnung 1051/2013. In dieser EU-Verordnung werden die Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen präzisiert und ergänzt. Der Entscheid, wann diese Kriterien erfüllt sind, und damit der Entscheid, ob und wie lange ein Schengen-Staat die Binnengrenzen vorübergehend kontrollieren kann, obliegt wie bislang den einzelnen Staaten. Die Botschaft beinhaltet auch Anpassungen des Ausländer- und des Asylgesetzes im Bereich des Vollzugs der Wegweisung. So soll es künftig möglich sein, Asylsuchende mit einem abgeschlossenen Verfahren aus einem Dublin-Staat und einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid in ihren Herkunfts- oder Heimatstaat wegzuweisen. Damit würde einer systematischen Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat nicht immer Vorrang gegeben.

Einem nach der Sitzung vom Bundesamt für Migration erhaltenen Faktenblatt ist zu entnehmen: "Voraussetzung für die Wiedereinführung der Grenzkontrolle ist eine schwerwiegende, konkrete und sehr wahrscheinliche Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit. Zusätzlich müssen die in Aussicht genommenen Massnahmen verhältnismässig und im Hinblick auf die Bedrohung zielführend und befristet sein. Da die Wiedereinführung der Personenkontrollen an der Schengen-Binnengrenze eine Ausnahme darstellt, sind diese Voraussetzungen restriktiv auszulegen."

Die Kommission hat die Auswirkungen dieser Entwicklung des Schengen-Besitzstandes diskutiert. Sie hat danach den Bundesrat beauftragt, einen kurzen Bericht über die verwaltungsinternen Verfahrensabläufe und Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch die Schweiz zu verfassen. Für die SiK-NR hat sich die Frage gestellt, welche Gedanken sich der Bundesrat im Sinne einer Vorsorgeplanung bereits zu dieser Thematik gemacht hat beziehungsweise welche konkreten Vorkommnisse den Bundesrat veranlassen könnten, die Grenzkontrollen wieder einzuführen.

Der Bericht wurde der Kommission Ende August geliefert. Der Bundesrat kommt zur folgenden Feststellung: Die Kriterien zur vorübergehenden Wiedereinführung der Personengrenzkontrollen an der Binnengrenze werden sich nicht ändern. Die neue Regelung präzisiert lediglich die bereits heute geltenden Regeln.

Eine Minderheit der Kommission hat sich der Stimme enthalten und darauf hingewiesen, dass nicht nur bessere Kontrollen notwendig seien. Es brauche eine absolute Unabhängigkeit der einzelnen Staaten.

Die Mehrheit der Kommission nimmt die Änderung an. Der Bundesrat wird aufgefordert, vor allem bei der Umsetzung konsequent zu sein und womöglich proaktiv zu handeln. Man hat den Eindruck, dass die Schweiz hier etwas zurückhaltend und immer überfreundlich ist.

Die Kommission hat ausführlich diskutiert, wann und wie eine provisorische Wiedereinführung der Kontrollen möglich und sinnvoll ist. Zu prüfen sind vor allem Kontrollen zur Unterstützung der polizeilichen Behörden bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Die gebotenen Möglichkeiten müssen genutzt werden, um die innere Sicherheit zu stärken. Es ist zentral, dass unser Land seine Interessen wahrt.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 gegen 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen, den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung anzunehmen.