Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-08
Wortprotokoll
Diese Änderung des Schengener Grenzkodex geht unter anderem auf den arabischen Frühling zurück. Sie erinnern sich: Es gab damals viele Migrationsbewegungen nach Europa und innerhalb von Europa. Plötzlich haben dann einzelne Schengen-Staaten damit gedroht, dass sie ihre nationalen Grenzen wieder eigenständig kontrollieren und wieder systematische Personenkontrollen durchführen wollten, weil sie der Meinung waren, dass die Kontrolle der gemeinsamen Aussengrenze nicht oder nur ungenügend funktioniere.
Wir hatten damals grosse Diskussionen unter den Schengen-Mitgliedstaaten respektive unter den assoziierten Staaten. Wir haben ja vorhin gehört, dass sich die Schweiz da voll äussern kann, dass sie mitdiskutieren kann, dass sie aber nicht mitentscheiden kann. Das Interessante an diesen Diskussionen ist, dass jeder Staat möglichst autonom für sich entscheiden will, ob er solche Binnengrenzkontrollen wieder einführt, wann er sie einführt und für wie lange er sie einführt. Jeder Staat will aber auch, dass ein anderer Staat diese Entscheide nicht autonom fällen kann. Das ist das Knifflige an diesem Geschäft. Was man selber tun will, soll der andere nicht tun dürfen.
Deshalb hat man dann nach einer Lösung gesucht, mit welcher die Möglichkeit besteht, Binnengrenzkontrollen unter gewissen Voraussetzungen wieder einzuführen, diese Möglichkeit erweitert wird, gleichzeitig aber die Voraussetzungen dafür geklärt sind, denn sonst kontrolliert ein Staat plötzlich seine Grenzen wieder. Stellen Sie sich einmal das Chaos vor, wenn plötzlich Deutschland, Frankreich oder Italien selbstständig entscheidet, dass es ab morgen an der Grenze wieder systematische Kontrollen durchführt. Stellen Sie sich einmal vor, wie die Schweiz reagieren würde. Stellen Sie sich einmal vor, wie unsere Wirtschaft reagieren würde. Wir hatten diese Situation für einen Moment, damals, als Deutschland die Schweiz während drei oder vier Tagen als Schengen-Aussengrenze behandelte, also wieder systematische Personenkontrollen durchführte. Das ganze Parlament, die Wirtschaft, alle forderten den Bundesrat auf, in Brüssel oder in Berlin sofort eine Lösung zu finden. Wenn ein anderer Staat systematische Personenkontrollen macht und selber darüber entscheidet, dann provoziert das eine für uns, für unser Land und vor allem auch für unsere Wirtschaft innert kürzester Zeit absolut chaotische Situation.
Man hat mit diesen Änderungen des Schengener Grenzkodex jetzt versucht, eine solche Lösung zu finden, d. h., man muss ja unterscheiden, ob es sich um vorhersehbare, also geplante oder planbare Ereignisse oder um unvorhersehbare Ereignisse handelt. Bei der Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen bei vorhersehbaren Ereignissen - das wurde jetzt entschieden - müssen die anderen Staaten und die EU-Kommission neu spätestens vier Wochen im Voraus über die Gründe, den Umfang, den Zeitpunkt und die Dauer der Massnahme informiert werden. Diese Informationen müssen neu auch an das Europäische Parlament weitergeleitet werden. Bei dringlichen Massnahmen können die Schengen-Staaten selbstständig die Binnengrenzkontrolle wieder einführen. Die EU-Kommission und die anderen Schengen-Staaten sollen jedoch so schnell wie möglich informiert werden.
Die Prüfung der Verhältnismässigkeit einer Wiedereinführung der Binnengrenzkontrolle wird im Schengener Grenzkodex mit Kriterien genau definiert, damit man eben weiss, unter welchen Voraussetzungen solche Grenzkontrollen wieder eingeführt werden können. Es gibt ein neues Verfahren bei erheblichen Defiziten an der Aussengrenze. Wenn dort Defizite festgestellt werden, wenn im Rahmen einer Schengen-Evaluation schwere Mängel bei der Aussengrenzkontrolle eines Staates festgestellt werden, kann neu die EU-Kommission diesem Staat gewisse Massnahmen empfehlen - sie kann nicht befehlen, weil wir uns ja von der Europäischen Kommission auch nichts vorschreiben lassen wollen. Die Schweiz hat hier auch ein Interesse, wie alle anderen Staaten auch, dass die Entscheide autonom gefällt werden. Aber die EU-Kommission kann Empfehlungen abgeben, sie kann auch den Einsatz von Grenzschutzteams oder eine verstärkte Zusammenarbeit mit Frontex vorsehen. Falls sich dann die Situation an der Aussengrenze innerhalb von drei Monaten nicht verbessert, kann der Europäische Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission den betroffenen Schengen-Staaten empfehlen, für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten wieder Binnengrenzkontrollen einzuführen, verlängerbar auf maximal zwei Jahre. Die betroffenen Staaten bleiben dann aber weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie diese Binnengrenzkontrollen wieder einführen.
Auch hier haben wir eben diese vertrackte Situation. Wir möchten gerne den anderen Staaten etwas befehlen können. Aber wir wollen nicht, dass uns irgendjemand irgendetwas befehlen kann, wenn es um die Grenzkontrollen geht. Das ist bei allen Staaten ganz genau gleich, da sind wir nicht alleine. Deshalb kann man jetzt diesen Mechanismus ein bisschen "flou" oder "weich" nennen, aber es ist eben das Ergebnis dessen, dass sich hier kein Staat etwas von einem anderen vorschreiben lassen will.
Ich bitte Sie, dieser Vorlage zuzustimmen. Es ist eine Massnahme, die sinnvoll ist, die nützlich sein kann, wenn eben die Situation eintritt, bei der ein Staat wieder verstärkte Kontrollen oder Binnengrenzkontrollen einführen will. Sie verhindert gleichzeitig, dass andere Staaten Massnahmen ergreifen, die uns dann Schaden zufügen. Ich glaube, es ist in diesem Sinne eine ausgewogene Vorlage.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und sie in dieser Form zu verabschieden.