Bieri Peter · Ständerat · 2001-09-20
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
Das 3. Kapitel beinhaltet die Massnahmen zugunsten der Vielfalt des Filmangebotes. Dieses bei unserer letzten Debatte umstrittenste Thema hat jetzt die in meinem Einführungsvotum dargelegte Änderung erfahren. Dabei sollen nach Artikel 17 die Geschäftspolitik und so genannte Branchenvereinbarungen die Angebotsvielfalt gewährleisten. Die vorliegende Lösung nimmt die Branche in die Pflicht, belässt ihr aber die Freiheit, sich selber zu organisieren. Die Verleih- und Vorführunternehmen sind in der Frage, wie sie ihre Zielsetzung erreichen wollen, grundsätzlich frei. Das Departement nimmt gemäss Artikel 17 Absatz 3 vor dem Abschluss einer Branchenvereinbarung Stellung zu denjenigen Massnahmen, welche zur Förderung der Angebots- und Sprachenvielfalt beitragen. Artikel 17 muss im Zusammehang mit Artikel 20 betrachtet werden. Wenn in Artikel 17 die Selbstorganisation der Branche geregelt wird, dann muss der Staat überprüfen können, ob die Ziele von den Artikeln 18 und 19 - Angebotsvielfalt und Sprachenvielfalt - auch erreicht werden.
Unsere Kommission hat in den Artikeln 17, 18, 20, 21 und 22 den Begriff "Kinoort" durch den Begriff "Kinoregion" ersetzt. Der Begriff des "Kinoortes" kann im engeren Sinne als Gemeinde verstanden werden. Wir gehen jedoch von einem geographisch grösseren Raum aus. Gerade bei Städten sind auch die Agglomerationsgemeinden als Einheiten zu betrachten. Die Kommission versteht unter einer "Kinoregion" einen Raum, der ein Zentrum und benachbarte Gemeinden umfasst, in dem das Kinoangebot auch vom Besucher als Gesamtangebot empfunden wird. Damit ist auch klar gesagt, dass wir unter dem Begriff der Region nicht Grossräume wie ganze Kantone oder gar Sprachregionen verstehen.