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Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-09-23

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-23

Wortprotokoll

Im Bundesgesetz über die politischen Rechte haben wir noch zwei Differenzen zum Ständerat. Die erste bezieht sich auf Artikel 47 Absatz 1bis Litera bbis. Hier beantrage ich Ihnen im Namen der vorberatenden Kommission, dass wir uns dem Ständerat anschliessen. Es geht darum, dass bei den Kandidaturen, die durch die Kantone elektronisch und im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht werden, neben dem Namen und dem Vornamen, der Adresse, dem Heimatort und der Parteizugehörigkeit auch das Geschlecht angegeben werden soll. Der Hintergrund dieser Regelung ist der folgende: Die Redaktionskommission macht geltend, dass aus Gründen der Einheitlichkeit sowohl in den Kantonen, in denen nur ein Nationalrat gewählt wird, wie auch in den Kantonen, in denen mehrere Nationalräte gewählt werden können, die gleichen Angaben über die Kandidierenden veröffentlicht werden sollen. Hinzu kommt, dass die Bundeskanzlei in der Vergangenheit relativ viele Anfragen von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern betreffend die Identifikation der Kandidierenden hatte. Wenn wir uns hier dem Ständerat anschliessen, können wir einen Beitrag zur Klärung leisten.