Fässler Daniel · Nationalrat · 2014-09-23
Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-23
Wortprotokoll
Es gibt Vorschläge, denen man auf den ersten Blick Sympathie entgegenbringt, die man bei genauerer Betrachtung aber nur noch mit dem Prädikat "gut gemeint" qualifizieren kann. Die von der Grünliberalen Partei eingereichte Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" gehört in diese Kategorie. Die Idee, mit einer steuerlichen Massnahme die Energieeffizienz zu erhöhen, erneuerbare Energien zu fördern und den Ausstoss von CO2-Emissionen zu reduzieren, ist visionär, sie ist aber finanz- und wirtschaftspolitisch nicht zu Ende gedacht.
Die Initiative verlangt die Einführung einer Steuer auf der Einfuhr und der inländischen Erzeugung von Energie aus nichterneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Uran. Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer abgeschafft werden. Der Steuersatz für die neue Energiesteuer ist nach der Vorgabe der Initianten so festzulegen, dass der Steuerertrag einem festen Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts entspricht. Der Steuerertrag hat dabei dem durchschnittlichen Ertrag der Mehrwertsteuer in den letzten fünf Jahren vor ihrer Aufhebung zu entsprechen.
Ein vernünftiges Energielenkungssystem hat sich an der Schädlichkeit der Emissionen zu orientieren und nicht an den gegenwärtigen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer; diese sind immens. Die Eidgenössische Finanzverwaltung rechnet bei der Mehrwertsteuer für das Jahr 2015 mit Einnahmen von 23,77 Milliarden Franken; das sind 35,2 Prozent der gesamten Bundeseinnahmen. Das mit der Initiative formulierte Ziel, diese hohen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer betragsmässig zu kompensieren, indem der Steuerertrag an die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts geknüpft wird, führt in der Konsequenz zu unhaltbaren Ergebnissen.
Man muss keine langen arithmetischen Berechnungen anstellen, um zwei Dinge festzustellen:
1. Die Sätze der Energiesteuer müssten sehr hoch ausfallen, um die nötige Kompensation zu erreichen.
2. Je grösser die von den Initianten gewünschte Lenkungswirkung wird, umso höher müssten die Steuereinnahmen [PAGE 1686] ausfallen, um die Fiskaleinnahmen des Bundes nicht zu gefährden.
Die arithmetische Formel ist klar: weniger Verbrauch von nichterneuerbarer Energie gleich höherer Energiesteuersatz.
Der mit der Initiative angestrebte Ersatz der fossilen Energieträger würde relativ rasch und weitgehend erreicht, die Reduktion des Steuersubstrates aber ebenfalls. Daran vermag auch ein Einbezug der grauen Energie, wie es in Absatz 2 des neuen Artikels 130a vorgeschlagen wird, nichts zu ändern. Denn die graue Energie dürfte nach dem Wortlaut der Initiative nur zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen besteuert werden. Eine Besteuerung der grauen Energie zur Kompensation von wegfallendem Steuersubstrat wäre durch den Wortlaut der Initiative nicht gedeckt.
Ich schliesse meine Ausführungen mit wirtschaftspolitischen Überlegungen. Eine Energieabgabe auf nichterneuerbarer Energie belastet jene stärker, die mehr Energie verbrauchen. Die Wirtschaft würde also stärker belastet als die Privathaushalte. Und auf der Seite der Wirtschaft wäre es die produzierende Wirtschaft, die im Vergleich zum Dienstleistungssektor massiv benachteiligt würde. Der Werkplatz Schweiz, der auch sonst schon massiv unter Druck steht, würde im Vergleich zur ausländischen Konkurrenz weiter an Boden verlieren. Die ohnehin schon bestehende Tendenz zur Auslandverlagerung würde verstärkt, der Verlust von unzähligen Arbeitsplätzen wäre die Folge.
Ich habe es zu Beginn meiner Ausführungen gesagt: Die Initiative ist gut gemeint; mehr Goodwill lässt sich ihr nicht entgegenbringen. Die CVP/EVP-Fraktion lehnt sie zusammen mit der Kommissionsmehrheit ohne Wenn und Aber ab und wird sie daher Volk und Ständen zur Ablehnung empfehlen.
Ich komme nun noch kurz auf die von einer Minderheit beantragte Vorlage 2 zu sprechen. Diese Minderheit schlägt vor, der Initiative einen neuen Verfassungsartikel über den Übergang zu einem Energielenkungssystem als Gegenentwurf gegenüberzustellen. Das ist unnötig, denn es ist nicht viel mehr als der Versuch, eine untaugliche Initiative noch zu retten. Warten wir doch ab, was uns der Bundesrat in Form des zweiten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 unter dem Titel "Energielenkungssystem" in absehbarer Zeit vorlegen wird, und verzichten wir auf zusätzlichen Aktionismus.
Die CVP/EVP-Fraktion wird der Kommissionsmehrheit folgen und für Nichteintreten auf Vorlage 2 stimmen.