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Fetz Anita · Ständerat · 2014-09-24

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Wenn man gewissen Kollegen zuhört, könnte man meinen, mit dieser Initiative stehe der grösste Raubzug aufs Portemonnaie der Schweizer bevor. Ich mache mir keine Illusionen, wie die Mehrheitsverhältnisse in diesem Saal sind. Aber ich möchte doch ein paar Bemerkungen machen, halt zuhanden der Öffentlichkeit, um die [PAGE 909] Diskussion ein bisschen zu versachlichen. Was steht denn wirklich in dieser Initiative? Was sollte man auch in der Öffentlichkeit diskutieren?

Was also steht wirklich drin? Erbschaften über 2 Millionen Franken werden mit 20 Prozent moderat besteuert. Ausgenommen - und davon habe ich bis jetzt kaum etwas gehört - sind die Ehepartner, ausgenommen sind Beiträge, die an gemeinnützige Stiftungen und Vereine gehen, ausgenommen ist der bäuerliche Boden.

Wer ist betroffen? Gemäss der Vermögensstatistik des Bundes sind es etwa 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung, die überhaupt ein höheres Vermögen als 2 Millionen Franken haben. Das heisst, der Mittelstand ist in keinster Art und Weise gefährdet, wie man manchmal im Zusammenhang mit dieser Initiative hört. Nicht betroffen ist auch das Einfamilienhäuschen oder die Eigentumswohnung, in der man wohnt. 40 Prozent der Bevölkerung der Schweiz wohnen in eigenen Liegenschaften, und diese sollen von dieser Erbschaftssteuer auch nicht betroffen sein - darum die 2-Millionen-Grenze.

Jetzt ist schon gesagt worden, 2 Millionen Franken seien ja auch nicht alle Welt. Wenn man in Zug oder Schwyz oder vielleicht in Zürich eine Eigentumswohnung kauft, bezahlt man halt hin und wieder schon etwas mehr als 2 Millionen. Das mag stimmen. Aber Sie vergessen, dass auf diesen Eigentumswohnungen oder auf den Häusern meistens relativ hohe Hypotheken sind. Im Schnitt liegt eine Hypothek von etwa 500 000 bis 600 000 Franken auf Eigentumswohnungen oder auf Häusern. Das wird natürlich abgezogen. Das heisst also, ein Haus oder eine Eigentumswohnung kann weit mehr kosten als 2 Millionen Franken und ist immer noch von dieser Initiative ausgenommen.

Zu den KMU und den Landwirtschaftsbetrieben: Da verstehe ich die Befürchtungen am meisten. Das sage ich Ihnen gerne hier. Aber damit Sie einmal genau wissen, wie das in der Initiative formuliert ist - hier ist auch einiges durcheinandergeraten -, zitiere ich aus der dem Initiativtext, wie man mit KMU und Landwirtschaftsbetrieben umgeht: "Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben." Hier von einem Angriff auf die KMU zu reden, Kollegin Keller-Sutter, ist schon ziemlich gewagt.

Ich meine, es liegt am Gesetzgeber, also an Ihnen, an mir, an Ihnen allen, die entsprechenden Gesetze nachher auszuarbeiten, und das heisst aus meiner Sicht, Familienbetriebe und KMU selbstverständlich zu schützen. Alle, auch die Initianten, haben ein Interesse daran, dass Familienbetriebe und KMU, die weitergeführt werden, nicht geschädigt werden. Das ist also Mumpitz, was ich bis jetzt gehört habe.

Zentrale Anliegen sind die Weiterführung der Unternehmungen und der Erhalt der Arbeitsplätze. Diesem zentralen Ziel wird man die Freibeträge unterstellen müssen. Ich stelle mir vor, dass das zwischen 20 und 100 Millionen Franken, zum Teil mit gestaffelten minimalen Zinssätzen, sein werden. Maximal wird dieser Zinssatz wahrscheinlich etwa 5 Prozent betragen. Ich werde mich, Kollege Graber, ganz sicher daran erinnern, dass wir hier grosszügige Freibeträge vorsehen müssen. Ich habe, ehrlich gesagt, auch keine Angst - obwohl ich für die Wahlen zuversichtlich bin -, dass wir hier sofort die Mehrheit übernehmen. Sie als bürgerliche Mehrheit werden nachher diese Freibeträge bestimmen. Das steht in der Initiative so geschrieben.

Ich halte übrigens die negativen Auswirkungen der Erbschaftssteuer-Initiative auf den Wirtschaftsstandort Schweiz für gering, die Auswirkungen der Zuwanderungs-Initiative hingegen für massiv - einfach um hier wieder einmal die Verhältnisse darzustellen.

Wohin gehen die Einnahmen einer Erbschaftssteuer? Es ist gesagt worden: Zwei Drittel gehen in die AHV, und ein Drittel bleibt bei den Kantonen; ihnen wird also rein gar nichts weggenommen - im Gegenteil. Die Babyboomer-Generation ist in diesem Rat ja sehr gut vertreten; ich gehöre auch dazu. Sie wird die AHV natürlich enorm belasten; denn erstens sind wir sehr viele, und zweitens sind wir ziemlich munter, gesund und werden ziemlich alt - das ist ja schön. Die gleiche Babyboomer-Generation in der Schweiz wird mehr als 400 Milliarden Franken erben, weil ein Teil der Eltern der Babyboomer in den goldenen dreissig Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg mit ihrer Arbeit ein Vermögen verdient hat. Ich halte es für zumutbar, dass sich diese 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung, die überdurchschnittlich hohe Vermögen haben, an der AHV-Finanzierung beteiligen. Deshalb ist die Reform des Bundesrates, die Altersvorsorge 2020, weiterhin aktuell, weiterhin wichtig, und ich werde sie weiterhin unterstützen.

Mit diesen Einnahmen für die AHV ist es möglich, dass wir die Mehrwertsteuer nur um einen Prozentpunkt statt um 2 Prozentpunkte aufstocken müssen. Statt dass man die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöhen müsste, könnte man sie entlasten, was wieder der Wirtschaft zugutekäme. Es geht hier also nicht um die Verhinderung der Reform der Altersvorsorge, sondern es geht darum, dass sich ein kleiner Teil der in einem ausserordentlichen Wohlstand lebenden Babyboomer-Generation - vermutlich werden wir die letzten sein, die derart von Arbeit, ich spreche hier von Arbeit, profitieren konnten - an der AHV-Finanzierung beteiligt.

Zum Schluss möchte ich Ihnen einfach sagen: Aus liberaler Sicht ist und bleibt die Erbschaftssteuer eine gerechte Steuer - egal, ob sich jetzt Herr Villiger davon distanziert oder wieder eine andere Position einnimmt. Mein Vater hat mir immer gesagt: Reiche Vatertöchter oder Muttersöhne sind sicher nicht die Erfolgsmotoren der Schweiz - arbeite selber!