AB 157610
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Die Erbschafts- oder Schenkungssteuern der direkten Nachkommen wurden in den meisten Kantonen demokratisch abgeschafft, weil dieses Geld als Einkommen wie auch als Vermögen bereits zigmal vom Staat besteuert worden ist.
Die Befürworter haben heute nur von der Erbschaftssteuer gesprochen. Aber es gibt eine andere Komponente, die nicht nur 2 bis 3 Prozent unserer Bevölkerung betrifft, sie betrifft auch den Mittelstand: Das sind die Schenkungen. Schenkungen ab 20 000 Franken werden rückwirkend besteuert. Wie viele Eltern greifen ihren Kindern bei der Haushaltgründung, bei der Familiengründung, bei der Einrichtung einer Wohnung, wenn die Kinder von einem Auslandaufenthalt zurückkommen, beim Erwerb von Wohneigentum unter die Arme! Wo ist denn da die Steuergerechtigkeit? Davon kann man hier sicher nicht sprechen. Das betrifft den Mittelstand.
Ich lehne diese Initiative ab. Sie beschneidet nicht nur die Steuerkompetenz der Kantone, sondern sie verletzt mit dem Rückwirkungsartikel auch Grundsätze unserer Verfassung. Deshalb werde ich auch den Antrag Hess Hans auf Ungültigerklärung unterstützen. Die Initiative verstösst gegen das Rückwirkungsverbot. Da bis heute nach Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung nur die Verletzung der Einheit der Form, der Einheit der Materie oder von zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts Gründe für eine Ungültigerklärung sind, hat sich die SPK in ihrem Mitbericht klar dafür ausgesprochen, dass die Spielregeln nicht während des Spiels geändert werden sollten, dass aber in Zukunft die Ungültigkeitskriterien breiter gefasst werden sollten. Es war keine Nullnummer, diese Rücknahme in die Kommission, es war eine vertiefte Betrachtung, und eine solche ist nötig.
Ich teile auch die Haltung von Kollege Hans Hess, wonach wir die Diskussion hier und heute führen sollten. Ich bin überzeugt, dass wir die Missachtung von Grundprinzipien oder Grundrechten unserer Verfassung ebenfalls in die Gründe für eine Ungültigerklärung mit einbeziehen müssen. Die Initiative verletzt die Steuerhoheit der Kantone. Die Rückwirkungsklausel beeinträchtigt die Rechtssicherheit in grobem Ausmass. Sie schädigt das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat. Damit wendet sich die Initiative klar gegen heutiges Recht.
Sie steht aber in einer Reihe mit anderen Initiativen, die Grundprinzipien oder Grundrechte der Verfassung [PAGE 915] beschneiden. Lassen wir sie durch, vermindern wir den Wert unserer Verfassung, des Grundbuchs unserer Demokratie. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass Initiativen mit Rückwirkungsklauseln, dass Durchsetzungs-Initiativen von beschlossenen Verfassungsartikeln, die vor ihrer Umsetzung wieder zunichtegemacht, verwässert oder sonst wie abgeändert werden sollen, dass Initiativen, die alte Grundrechte in unserer Verfassung beschneiden oder verletzen, abgelehnt werden.
Der Beginn ist heute für mich die Empfehlung auf Ablehnung dieser Initiative.