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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2014-06-12

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Bald ist der Entwurf des Weiterbildungsgesetzes unter Dach und Fach. Vorerst bleiben aber noch zwei wichtige Differenzen zu unseren Kollegen im Ständerat.

Die erste Differenz betrifft Artikel 5 Absatz 2. Hier geht es um das wichtige Kapitel der Verantwortung. Absatz 1 hält fest, dass jedes Individuum für seine Weiterbildung verantwortlich ist. Der Ständerat will nach wie vor an Absatz 2 festhalten. Dieser schreibt vor, dass öffentliche und private Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter begünstigen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, sich der Version von Ständerat und Bundesrat anzuschliessen. Zweifellos liegt die Weiterbildung in der Verantwortung der Mitarbeiter, denn niemand kann an ihrer Stelle neue Kompetenzen erlangen. Aber dabei spielen auch die Arbeitgeber eine Rolle. Wer kann das abstreiten? Diejenigen unter uns, die Mitarbeiter beschäftigen, wissen es: Wenn ein Mitarbeiter eine Weiterbildung machen will, muss er mit seinem Arbeitgeber sprechen, er muss eine Lösung finden, wie er seine Arbeitszeit einrichten oder sein Pflichtenheft anpassen kann. Das Wort "begünstigen" ist wohl flexibel genug, um zu vermeiden, dass den Unternehmen Verpflichtungen aufgebürdet werden, zu welchen sie nicht Ja sagen können. Gleichzeitig kann mit dieser Formulierung das wertvolle Prinzip der Sozialpartnerschaft im Bereich der Weiterbildung bekräftigt werden. Jedes Weiterbildungsprojekt wird vom Mitarbeiter getragen, aber es betrifft immer auch den Arbeitgeber.

Bei Artikel 9 geht es um die Definition, zu welchen Bedingungen ein staatlich organisiertes Weiterbildungsangebot in Konkurrenz zu privaten Angeboten stehen soll. Auch hier schlägt Ihnen die Kommission vor, sich der Version des Ständerates anzuschliessen. Dabei handelt es sich um einen Kompromissvorschlag. Während wir gefordert hatten, dass Weiterbildungsangebote unserer Hochschulen die Konkurrenz nicht untergraben dürfen und deshalb zu Marktpreisen angeboten werden sollen, fordert der Ständerat, dass sie mindestens zu kostendeckenden Preisen angeboten werden. Der Ständerat ist der Meinung, dass die explizite Nennung der kostendeckenden Preise juristisch präziser ist als die von uns eingeführte Formulierung "zu Marktpreisen". Ich glaube, das Ziel kann mit beiden Versionen erreicht werden, denn in erster Linie ist zu vermeiden, dass die Formulierung gemäss Bundesrat einem privaten Anbieter erlaubt, die Angebote einer Hochschule zu blockieren, auch wenn diese kostendeckend sind. Die Bundesverwaltung hat dieses Risiko in der Kommission erkannt, und ich bin der Meinung, dieses sehr ungünstige Signal sollten wir nicht an unsere Hochschulen senden. Schliesslich haben wir sie in jüngster Vergangenheit nachdrücklich dazu motiviert, in Weiterbildungsangebote zu investieren. [PAGE 1003]

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen, den klugen Weg zu wählen und sich dem Ständerat anzuschliessen. Wenn Sie so entscheiden, werden wir in Kürze das erste Bundesgesetz zum wichtigen Gebiet der Weiterbildung abschliessen können.

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