Lexipedia

preparatory:AB 157822

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt Ihnen der Bundesrat die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz dieses Abkommen insbesondere aus folgenden Gründen ratifizieren sollte:

1. Es ist mehrfach gesagt worden: Unser Recht bietet im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau an Schutz für Hausangestellte.

2. Die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 189 ist ohne Änderung oder Schaffung von Gesetzen und Verordnungen möglich.

3. Die Ratifikation entspricht unserer Ratifikationspolitik: Die Schweiz ratifiziert eine Norm der ILO, wenn schweizerisches Recht und schweizerische Praxis mit dieser Norm übereinstimmen.

4. Mit dieser Ratifikation spielt die Schweiz nicht eine Pionierrolle, sie zeigt aber internationale Solidarität und ermöglicht es der ILO und anderen Ländern, von unseren positiven Erfahrungen zu profitieren.

5. Die Ratifikation reiht sich in die Bemühungen von Bund und Kantonen in den letzten Jahren ein, einen besseren Schutz von Hausangestellten zu gewährleisten. Ausdruck davon ist etwa die Verabschiedung und Verlängerung des Normalarbeitsvertrages Hauswirtschaft, der einen verbindlichen Mindestlohn für Hausangestellte festsetzt.

6. Ein weiteres Beispiel ist die Verordnung über private Hausangestellte von Diplomaten, die wir 2011 in Kraft gesetzt haben.

7. In der Kommission hat die Frage der Auswirkungen einer Ratifikation auf die Situation von sogenannten Care-Migrantinnen zu Diskussionen Anlass gegeben. Ich betone, dass das Übereinkommen nicht spezifisch auf diese Kategorie von Arbeitnehmerinnen abzielt. Vielmehr handelt es sich um eine Norm zum Schutz aller Hausangestellten, und das global. Die Care-Migrantinnen stellen dabei eine sehr kleine Teilmenge der betroffenen Arbeitnehmerinnen dar. Die Ratifikation, die wie erwähnt ohne gesetzliche Anpassung möglich ist, wird auch nichts an den gesetzlichen Regelungen der Arbeitsbedingungen für Care-Migrantinnen ändern.

Ich möchte einige Bemerkungen zu den Konsultationen machen. Wir haben vor der Verabschiedung der Botschaft die Sozialpartner im Rahmen der tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der ILO konsultiert. Die Arbeitnehmer unterstützen die Ratifikation, wie Sie wissen, vorbehaltlos. Die Arbeitgeber sprechen sich dagegen aus, sie wollen insbesondere nicht, dass die Schweiz in dieser Sache eine Pionierrolle spielt. Der aus Sicht der Arbeitgeber drohenden Gefahr ist insofern vorgebeugt, als die betroffenen Arbeitgeberverbände nicht wirklich involviert sind. In Zusammenhang mit dem Übereinkommen sind die Arbeitgeber in der Regel private Haushalte, die nicht kollektiv organisiert sind.

Zum Stichwort Pionierrolle: Es sind zwischenzeitlich 14 Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben, darunter Italien und Deutschland. Weitere Länder, die uns interessieren, sind in der Vorbereitungsphase für eine Ratifikation; die Rede ist von Österreich, Finnland, Belgien und Spanien. Auch die Kantone wurden im Rahmen der fachtechnischen Konsultation zur Stellungnahme eingeladen. Alle 21 Kantone, die geantwortet haben, befürworten die Ratifikation. Wie Sie wissen, hat der Ständerat im März 2014 der Vorlage einstimmig zugestimmt.

Der Bundesrat ersucht Sie nun, der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss zur Ratifikation des Übereinkommens zuzustimmen.