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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-25

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-25

Wortprotokoll

Wir haben nicht nur in dieser Antwort auf die Interpellation Inderkum, sondern auch sonst immer gesagt, dass wir die Lösung des Problems nicht in einer zweiten Gotthardröhre sehen, weil die Lösung des Problems nicht dort liegt. Die Stauproblematik ist nicht in diesem Zusammenhang entstanden, sie ist auch nicht auf der Strecke entstanden, sondern sie hat ihre Ursache an der Grenze, beim Zoll.

Wir wollen eine zweite Röhre auch deswegen nicht, weil wir einen Verfassungsauftrag haben, den der Bundesrat zwar nicht gesucht hat - Sie wissen, dass er gegen die Volksinitiative "zum Schutze des Alpengebietes vor dem Transitverkehr" war. Aber es wäre nicht sehr demokratisch, wenn er jetzt sagen würde: Wir lösen diese ganze Problematik, indem wir mehr Strassenkapazität durch die Alpen zur Verfügung stellen. Damit würde der Bundesrat selbst den Weg vorbereiten, dass dieser Alpenschutzartikel wieder aufgehoben würde.

Das Landverkehrsabkommen besteht im Wesentlichen darin - natürlich sehr verkürzt dargestellt -, dass die EU unsere LSVA auf der einen Seite als nichtdiskriminierend akzeptiert und auf der anderen Seite die Gewichtslimite von 28 Tonnen nicht mehr berücksichtigen muss. Beide Massnahmen, die Aufhebung der 28-Tonnen-Limite als auch die Einführung der LSVA, können nur durch die EU akzeptiert werden, wenn sie nichtdiskriminierend sind. Wenn sie nichtdiskriminierend sind, heisst das, dass die LSVA auch von Schweizern zu bezahlen ist. Das heisst, dass die LSVA nicht nur vom Transitverkehr, sondern flächendeckend zu bezahlen ist.

Wir haben diese Diskussion gehabt, und Sie wissen, wie ungemein schwierig es gewesen ist, die LSVA innenpolitisch - und auch bei der EU - durchzubringen. Es ist klar, dass wir mit einer höheren LSVA die Verlagerung auf die Schiene leichter vorantreiben könnten. Aber ich glaube nicht, dass eine höhere LSVA in der damaligen Volksabstimmung akzeptiert worden wäre.

Insofern ist das, was wir der EU zugestanden haben - die Gewichtslimite von 40 Tonnen nämlich -, und das, was wir von ihr dafür erhalten haben, ein Tauschgeschäft, mit dem beide Partner einverstanden sind. Gewiss mag bei uns auch das Interesse hinzugekommen sein, dass es noch sechs weitere Dossiers gibt, unter anderem das Luftverkehrsabkommen mit der EU, das damit eingehandelt wurde.

Das Landverkehrsabkommen in diesen beiden Hauptbereichen ist faktisch in Kraft - auch das ist wieder ein Deal, der gemacht worden ist -, im Gegensatz zu sämtlichen anderen Abkommen, die ich erwähnte. Das Luftverkehrsabkommen ist eben noch nicht in Kraft. Deswegen kann man sich auch nicht darauf berufen.

Nun ist es tatsächlich so, wie Herr Béguelin sagte: Das neue Weissbuch der EU lobt unsere Politik sogar und empfiehlt sie zur Anwendung. Deutschland will eine LSVA einführen; die Niederlande möchten, unter Ablösung der Motorfahrzeugsteuer, auch für den Personenverkehr flächendeckend eine LSVA einführen.

Wenn unsere Verkehrspolitik tatsächlich den Lawineneffekt hat, dass die Nachbarländer solche Belastungen einführen, dann haben wir die Garantie, dass uns die Verlagerung tatsächlich gelingen kann.