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Germann Hannes · Ständerat · 2014-09-26

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-26

Wortprotokoll

Mit dem Ende dieser Session tritt ein langjähriger Mitarbeiter der Parlamentsdienste in den Ruhestand: Herr Charles Lombard, Protokollführer beim Amtlichen Bulletin.

Als gebürtiger Thuner lebt Herr Lombard seit vielen Jahren in La Chaux-de-Fonds. Seinen ersten grossen Einsatz als Protokollführer hatte er vor 25 Jahren bei der PUK EJPD, die den Rücktritt von Bundesrätin Elisabeth Kopp untersuchte und die Fichenaffäre aufdeckte. Seither hat Herr Lombard Hunderte von Kommissionssitzungen mitgeschrieben und Tausende von Protokollseiten verfasst - dies stets mit besonderem stilistischem Feingefühl, denn Herr Lombard ist im Hauptberuf Schriftsteller. Als solcher hat er vor allem zahlreiche Hörspiele und Theaterstücke verfasst. Ein Dramatiker muss seine Schreibe wie eine Rede konzipieren können. Hier bei uns wird von den Protokollführern genau das Gegenteil verlangt, nämlich dass sie unsere Rede in eine lesbare Schreibe umwandeln. Diese spannenden sprachlichen Vorgänge haben Herrn Lombard stets fasziniert, und sein Bewusstsein dafür schlug sich in der hohen Qualität seiner Protokolle nieder. Sein grosses Engagement galt auch der Weiterbildung seiner Kolleginnen und Kollegen, die immer wieder von seinem reichen Erfahrungsschatz profitieren konnten.

Im Namen unseres Rates danke ich Herrn Charles Lombard für seine langjährigen wertvollen Dienste zugunsten des Parlamentes. Auch in Ihrem Namen wünsche ich ihm herzlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für sein zukünftiges Schaffen. (Beifall; der Präsident überreicht Herrn Lombard ein Geschenk) Bei unserem symbolischen Geschenk handelt es sich, wie Sie unschwer erahnen können, um einen Kugelschreiber; damit kann Herr Lombard hoffentlich weitere gelungene Hörspiele niederschreiben!

Wir sind am Ende der Herbstsession 2014 angelangt. Damit neigt sich auch mein Präsidialjahr langsam dem Ende zu - keine Angst, ich komme in der Wintersession wieder!

Ich blicke auf ein intensives und spannendes Jahr zurück. Es war in unserer Kammer geprägt vom Wechsel zum elektronischen Abstimmungssystem in der Frühjahrssession. Nach drei Sessionen mit dem neuen Abstimmungssystem darf ich feststellen, dass die Einführung problemlos geklappt hat und es bisher nie zu irgendwelchen technischen Problemen gekommen ist. Dazu kann ich nur sagen: "Holz aalange!" Bei der Einführung eines solchen Systems im Nationalrat im Jahr 1994 war das noch ganz anders. Dass es so gut funktioniert, haben wir dem grossen Einsatz unseres Informatikdienstes und der von ihm beauftragten Zulieferer zu verdanken. Ebenso wichtig ist die Rolle des Ratssekretariates, das die Abstimmungen jeweils sorgsam vorbereitet und auch unerwartete Abstimmungen immer rechtzeitig antizipiert. Hierzu ein spezieller Dank an unsere Ratssekreketärin Martina Buol, aber auch an Jean-Claude Hayoz, der im Hintergrund dafür sorgt, dass bei uns auf dem Bildschirm die richtigen Abstimmungen erscheinen. Ja, die Abstimmungen verlaufen reibungslos, die Ergebnisse sind klar und unbestritten. Ich glaube, wir haben mit dem neuen System im Vergleich zu früher sogar etwas Zeit gewonnen. Ich darf aber auch feststellen, dass sich die besondere Kultur des Ständerates durch das elektronische Abstimmungssystem zumindest bis jetzt nicht verändert hat. Zum Glück haben sich die Befürchtungen einiger Kolleginnen und Kollegen in dieser Hinsicht nicht bewahrheitet.

Es gab bisher auch nur einen einzigen Antrag aus der Ratsmitte, eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Natürlich sind unsere Sitzungen öffentlich, und wer will, kann immer herausfinden, wie ein einzelnes Ratsmitglied gestimmt hat. Wir haben aber das neue Abstimmungssystem nicht primär eingeführt, um die Herstellung der - eigentlich schon immer bestehenden - Transparenz durch automatisierte Auswertungen zu erleichtern; wir haben es primär eingeführt, um jeden Zweifel an der Richtigkeit der Abstimmungsergebnisse auszuräumen. Der Sinn unseres Zweikammersystems ist es, dass die beiden Räte sich in ihren Entscheidungen einander so lange annähern, bis sie ein übereinstimmendes Ergebnis erzielen. Das geht nur, wenn die Ratsmitglieder nicht einfach an einmal bezogenen Positionen festhalten, sondern immer wieder auch bereit sind, die Schützengräben zu verlassen und aufeinander zuzugehen.

Im Ständerat pflegen wir einen echten Dialog, bei dem wir einander zuhören und uns von den vorgebrachten Argumenten immer wieder überzeugen lassen. Auch wenn die Positionen in unserem Rat heute manchmal weiter auseinander liegen, als dies früher der Fall war, so wollen wir uns diese Freiheit und Offenheit erhalten. Ich freue mich darüber, dass uns das bisher gelungen ist.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Forderung nach einer anderen Abfolge beim Ratspräsidium, die in den letzten Wochen via Medien verbreitet wurde und die uns wahrscheinlich auch noch weiter beschäftigen wird: Das Büro hat sich mit dieser Forderung an mehreren Sitzungen intensiv auseinandergesetzt. Wir sind uns einig, dass alle Fraktionen grundsätzlich gemäss ihrer Stärke im Büro vertreten sein sollen. Da eine Legislatur vier Jahre dauert, im Büro aber mindestens fünf Ratsmitglieder vertreten sein müssen und eine arithmetische Aufteilung der Sitze immer auch Bruchzahlen ergibt, braucht es aber auch hier praktikable Kompromisse.

Die heutige Bürozusammensetzung wurde zu Beginn der Legislatur von den Gruppenchefs abgesegnet. Das Büro hat deshalb beschlossen, nicht während der laufenden Legislatur etwas an dieser Zusammensetzung zu ändern. Es wird aber nach den Wahlen 2015 die Gruppenstärke analysieren und die Bürozusammensetzung für die nächste Legislatur entsprechend anpassen. Die Gruppenchefs werden dazu selbstverständlich konsultiert.

In der nächsten Session wird ein Zusatzmitglied aus der SVP ins Büro gewählt. Wenn nötig, kann zu Beginn der nächsten Legislatur bei diesem Sitz eine Anpassung mindestens in der Abfolge für die Präsidentenlaufbahn gemacht werden.

Als Präsident war und ist es mir ein Anliegen, dass das Parlament als Institution in der Öffentlichkeit gemäss seiner Bedeutung wahrgenommen wird. Artikel 148 der Bundesverfassung besagt ganz klar: "Die Bundesversammlung übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus." Weil der Nationalratspräsident die Vereinigte Bundesversammlung leitet, ist er somit der erste Bürger des Landes. Heute trägt das Protokoll diesen Tatsachen nicht gebührend Rechnung. Nationalrats- und Ständeratspräsident, aber auch gewählte Vertreter der Legislative, also des Gesetzgebers, haben nicht immer den richtigen Platz zugewiesen erhalten. Wir sind darum seit Längerem im Gespräch mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten, und ich hoffe, dass sich nun zügig eine befriedigende Lösung finden lässt. Sonst bleibt uns immer noch das Instrument der parlamentarische Initiative. Wir haben ja damit auch bereits einige Erfahrungen gemacht. Ich möchte aber betonen, dass es hier nicht um persönliche Befindlichkeiten von Einzelnen gehen kann, sondern darum, die [PAGE 979] Hierarchie der Institutionen nach aussen auch sichtbar werden zu lassen.

Dass wir in solchen Sachen nicht kleinlich sind, haben wir schon verschiedentlich bewiesen und beweisen es auch jetzt wieder: Ab der Wintersession wird nämlich der neugewählte Bundespräsident - oder in diesem Falle die neugewählte Bundespräsidentin - nach der Wahl vor die Vereinigte Bundesversammlung treten und dort die Gratulationen des Wahlgremiums entgegennehmen können. Ich glaube, auch das zeigt, dass wir durchaus über unseren Schatten springen und die protokollarischen Gepflogenheiten dann und wann den Bedürfnissen der Zeit anpassen können.

Damit kommen wir nun zu den Schlussabstimmungen.