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Hofmann Hans · Ständerat · 2001-09-25

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-25

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit möchte bei Artikel 15 und 15a dem Nationalrat folgen, welcher sich ganz knapp - mit 2 Stimmen Unterschied - dafür entschied, von einer obligatorischen Weiterbildung abzusehen und nur jene Neulenkerinnen und Neulenker, die ein Strassenverkehrsdelikt begangen haben, zu solchen Kursen zu verpflichten.

Wie schon bei der erstmaligen Beratung dieser Gesetzesänderung bitte ich Sie, an unserem damaligen Beschluss festzuhalten und der Mehrheit zuzustimmen.

Die vorgesehene zweiphasige Ausbildung der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker ist meines Erachtens der Eckpfeiler dieses ganzen Systemwechsels. Ohne diese Massnahme würde das wichtigste Element, welches zur Vermeidung von Strassenverkehrsunfällen durch Neulenker beitragen soll, aus der Gesetzesrevision herausgebrochen.

Erfreulicherweise haben die Unfallzahlen in den letzten Jahren abgenommen. Das darf uns aber nicht daran hindern, weitere Anstrengungen zu unternehmen. Die Fahrzeuge werden dank technischem Fortschritt immer sicherer. Beim Strassenbau und Strassenunterhalt unternehmen die Kantone grosse Anstrengungen, um Unfallschwerpunkte auszumerzen und unser Strassennetz sicherer zu machen. Der Risikofaktor Mensch aber bleibt unverändert. Insbesondere die jungen und neuen Lenker sind am Unfallgeschehen weit überproportional beteiligt. Annähernd die Hälfte aller schweren Verkehrsunfälle - das sind Unfälle mit toten und schwerverletzten Menschen - werden von jungen Lenkern in den ersten drei Jahren ihrer Fahrpraxis verursacht. Gemäss den Erhebungen der BfU erleidet jeder zweite Neulenker bis zum 25. Altersjahr einen Unfall. Das muss nicht sein. Hier liegt ein Verbesserungspotenzial, das es zu nutzen gilt.

Durch Strassenverkehrsunfälle verlieren heute rund 600 Menschen pro Jahr ihr Leben. Über 25 000 werden jedes Jahr verletzt, über die Hälfte davon schwer. Allzu oft sind die Opfer und eben auch die Verursacher junge Menschen. Diesem Umstand, diesen leider klaren Fakten gilt es entgegenzuwirken. Mit dem Modell der Ausbildung in zwei Phasen und mit dem Führerausweis während den ersten drei Jahren auf Probe wird das Ziel, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, am besten erreicht.

Ich war als Polizeidirektor zusammen mit Kollege Hermann Bürgi vor über zehn Jahren Mitglied jener Arbeitsgruppe der KKJPD - der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren -, welche zuhanden der Konferenz und dann zuhanden des Bundesrates diese Vorschläge erarbeitet hat. Ich bin heute noch überzeugt, dass dank diesen Massnahmen Menschenleben gerettet und Schwerverletzte vermieden werden können. Das und nichts anderes war damals unser Ziel und muss es auch heute noch sein. [PAGE 562]

Ein junger Mensch kann Fahrstunden nehmen und dann die Führerprüfung bestehen. Aber er ist noch nie bei Schneetreiben, nachts oder auf schneebedeckter oder vereister Strasse Auto gefahren, wenn die Ausbildung im Sommer stattgefunden hat. Er ist noch gar nie in eine gefährliche Situation geraten, wo richtiges Reagieren überlebenswichtig ist. Er hat noch zu wenig Übung in der Erkennung und Vermeidung von Gefahren. Die Fahrtechnik ist vor allem in schwierigen Situationen noch ungenügend ausgebildet. Deshalb ist eine Weiterbildung gerade auf dem Gebiet der Gefahrenerkennung und der Fahrtechnik von grosser Wichtigkeit. Viel zu viele schwere Unfälle ereignen sich, weil der meist junge und ungeübte Lenker die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Leider können wir noch immer jede Woche solche tragischen Berichte in den Zeitungen lesen.

Die vorgesehene Weiterbildung darf nicht den Charakter einer Strafe erhalten, wie dies beim Minderheitsantrag der Fall wäre. Sie ist für alle Neulenkerinnen und Neulenker gleichermassen wichtig. Wir wissen ja nicht im Voraus, wen ein Unfall treffen wird und wen nicht. Leider ist es aber nach einem schweren Unfall oft zu spät, die Lehren daraus zu ziehen, nämlich bei tödlich verunfallten oder bei an den Rollstuhl gefesselten Neulenkerinnen und Neulenkern. Im Einzelfall wäre aber vielleicht gerade dieser oder jener Unfall vermieden worden, hätte der fehlbare Neulenker dank einem Fahrpraxiskurs, wo das Beherrschen des Fahrzeuges in extremen Situationen geübt wird, richtig reagiert.

Ich habe Verständnis für die freiheitlichen Überzeugungen, welche gedanklich hinter dem Minderheitsantrag stehen, und teile diese. Aber in diesem Fall geht es einzig und allein darum, schwere Strassenverkehrsunfälle so weit wie möglich zu vermeiden, Menschenleben zu retten, menschliches Leid zu vermindern. Ich denke dabei nicht allein an den verunfallten Neulenker oder an die verunfallte Neulenkerin, sondern auch an die in einen schweren Unfall verwickelten Drittpersonen, welche - wie Sie oder ich - unerwartet und ohne eigenes Verschulden zu Opfern werden können.

Ich bitte Sie deshalb nochmals, dieses wichtige Instrument zur Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen im Gesetz zu belassen und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.