Masshardt Nadine · Nationalrat · 2014-09-15
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-15
Wortprotokoll
Unser Rat hat im Juni mit 124 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Bestimmungen von Artikel 38 in der Fassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission zugestimmt. Die vorberatende Kommission hatte bereits im Mai mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen für Artikel 38 in dieser Form gestimmt. In der Differenzbereinigung von letzter Woche wurde unsere Position und somit die ursprüngliche Haltung des Nationalrates jedoch zur Minderheitsposition. Ich bitte Sie trotzdem im Namen der Minderheit der vorberatenden Kommission, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Gerne nenne ich die wichtigsten Argumente:
Die heute auf Verordnungsstufe geregelten Beziehungen mit der Auslandschweizer-Organisation sollen neu ins Gesetz aufgenommen werden. Zudem soll der Auslandschweizerrat neu gesetzlich verankert werden. Dies ermöglicht es uns auch, gewisse Mindestanforderungen bezüglich der Wahl zur Bestellung dieses Organs festzulegen. Wir haben ein grosses Interesse, dass sich die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer organisieren und ihre Anliegen gegenüber der schweizerischen Verwaltung, der Politik und der Öffentlichkeit effizient vorbringen können. Der Bund kann nicht direkt mit mehreren Hunderttausend Individuen im Ausland kommunizieren. Doch damit etwas repräsentativ ist, muss es demokratisch zustande kommen. Artikel 38 Absatz 4 soll gewährleisten, dass der Auslandschweizerrat auch wirklich die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer vertritt, das heisst, dass er demokratisch organisiert ist. Dafür erhält die Auslandschweizer-Organisation zudem viel Geld vom Bund. Es geht also einzig und allein darum, dass man den Grundsatz der demokratischen Legitimierung im Gesetz festhält.
Mit diesem Antrag greifen wir zudem den ursprünglichen Minderheitsantrag aus dem Ständerat auf. Mit nur einer Stimme Unterschied, mit 18 zu 17 Stimmen, hat sich der Ständerat in der Frühjahrssession gegen diesen Minderheitsantrag zu Artikel 38 entschieden.
Ausserdem kamen wir in der Differenzbereinigung von letzter Woche dem Ständerat mit einer kleinen Anpassung der Formulierung entgegen: Anscheinend herrschte Skepsis darüber, ob es mit unserer ursprünglichen Formulierung weiterhin möglich sei, dass der Auslandschweizerrat vereinzelt Mitglieder enthalte, welche in der Schweiz wohnhaft seien - sogenannte Inlandmitglieder -, was heute der Fall ist. Wir sind der Ansicht, dass damit dem Auslandschweizerrat eine direkte Verbindung zu den Behörden in der Schweiz garantiert ist.
Wir haben es gehört: Bei den Artikeln 11 und 19 ist eine Mehrheit dem Ständerat gefolgt. Wir hoffen, dass Artikel 38 in der leicht angepassten Formulierung vom Ständerat ebenfalls unterstützt wird.
Deshalb bitte ich Sie um Festhalten am Beschluss des Nationalrates und um Zustimmung zum Antrag der Kommissionsminderheit.