Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-09-15
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-15
Wortprotokoll
Mit diesem Artikel soll eine gesetzliche Grundlage für die Beobachtung der Urnengänge geschaffen werden. Die Kommission lehnt diesen Artikel mit 14 zu 9 Stimmen ab, weil er unnötig ist.
Die Kantone kennen und praktizieren erfolgreich verschiedene Formen von Auszähl-, Kontroll- und Beobachtungsmethoden bei Urnengängen. Probleme sind diesbezüglich bis jetzt keine aufgetreten. Das Vorgehen bei allfälligen Unstimmigkeiten ist in Artikel 13 dieses Gesetzes speziell und klar geregelt. Es macht keinen Sinn, die verschiedenen kantonalen Auszähl-, Beobachtungs- und Kontrollformen in einem Bundesgesetz nochmals ohne jegliche Rechtswirkung aufzuzählen. Zudem muss aufgepasst werden, dass die Wahlbeobachtung nicht zu einer Wahlbeeinflussung wird. Es gibt Kantone, die mit der Auszählung beginnen, während noch gewählt oder abgestimmt wird.
Schliesslich benötigt der Bundesrat auch keine Rechtsgrundlagen in einem Bundesgesetz, damit er internationale Organisationen wie die OSZE bei Nationalratswahlen zur Wahlbeobachtung einladen kann. Dies macht er schon heute ohne jede gesetzliche Grundlage; und es funktioniert. Wir sollten nicht Dinge in ein Gesetz schreiben, die nicht notwendig sind.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und Artikel 85 zu streichen.
Abschliessend erlaube ich mir, noch eine Bemerkung zuhanden des Bundesrates zu Artikel 75a zu machen: Auf Antrag der SPK beider Räte soll in Artikel 75a die Frist verlängert werden, in welcher der Bundesrat im Jahr der Nationalratswahlen Volksabstimmungen über Volksinitiativen ansetzen muss. Wenn die Revision dieses Gesetzes in der Schlussabstimmung am Ende der Session angenommen wird, muss dieser Artikel 75a nach Ablauf der Referendumsfrist per 1. März 2015 in Kraft gesetzt werden. Dies ist notwendig, damit über Volksinitiativen, die in der Frühjahrssession 2015 in die Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte kommen, nicht zu einem unmöglichen Zeitpunkt, nämlich einen Monat nach den Nationalratswahlen, abgestimmt wird.
Mit dieser Erklärung bitten wir den Bundesrat, die dargestellte besondere zeitliche Situation bei der Festlegung der kommenden Abstimmungstermine zu berücksichtigen. Wir hoffen, dass uns der Bundesrat erhört.