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Heim Bea · Nationalrat · 2014-09-15

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-15

Wortprotokoll

Bei Artikel 85 bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen. Wahlen und Abstimmungen sind sensible Geschäfte. Entsprechend haben wir uns in den Kantonen mit gegenseitiger Kontrolle, Vertretungsrechten aller Parteien in Auszählungsbüros usw. organisiert. Entsprechend selten kommt es zu Unregelmässigkeiten. Darauf sind wir in der Schweiz auch zu Recht stolz.

Artikel 85 hält fest, wie sich verschiedene Kantone hinsichtlich Gewährleistung der Rechtmässigkeit von Auszählungen organisiert haben. Eine Variante ist die Beobachtung des Urnendienstes oder des Auszählungsbüros durch vom Volk gewählte Verantwortliche. Eine andere Variante ist die Besetzung des Urnendienstes und der Auszählungsbüros mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien - Letzteres natürlich eine Selbstverständlichkeit. Als dritte Variante [PAGE 1512] kann die Beobachtung durch Stimmberechtigte oder durch eine kantonale Kommission erfolgen.

Aus Sicht der SP-Fraktion gehört es dazu, dass in einem Gesetz über die politischen Rechte, wie wir es heute behandeln, solche Minimalregelungen gesetzlich festgehalten werden und dadurch abgestützt sind. Besonders wichtig ist aus Sicht der SP-Fraktion Absatz 2. Dieser hält fest, dass der Bundesrat internationale Gremien einladen kann, die Nationalratswahlen vor Ort zu beobachten. Die Schweiz setzt damit die Empfehlungen der OSZE um, gesetzliche Grundlagen für Wahlbeobachtungen durch die Länder der OSZE - Länder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa - zu schaffen. Sie wissen, die Schweiz hat grosse Erfahrung mit internationalen Wahlbeobachtungen. Wir entsenden Wahlbeobachterinnen und -beobachter in die OSZE-, EU- und OAS-Wahlbeobachtungsmissionen in verschiedenste Staaten. Wenn diese Länder Schweizer Beobachterinnen und Beobachter empfangen, kann man doch mit Fug und Recht erwarten bzw. entspricht es auch einem gewissen Stolz des Landes, dass auch die Schweiz den Zugang von Beobachterinnen und Beobachtern aus dem Ausland zum Wahlprozess gesetzlich gewährleistet.

Es kommt hinzu, dass erstens der Bundesrat das Kopenhagener Dokument unterzeichnet hat, das vorsieht, dass diese Wahlbeobachtungen in die nationale Gesetzgebung eingefügt werden, und dass zweitens die Schweiz 2014 den Vorsitz der OSZE innehat. Es wäre auch darum mehr als ein schönes Zeichen, wenn wir unsere Offenheit belegen und diese Wahlbeobachtungen in die nationale Gesetzgebung einfügen; dies wie gesagt als Land, das auf seine funktionierende Demokratie stolz sein kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 85 dem Beschluss des Ständerates und damit auch dem Entwurf des Bundesrates und halt dann auch dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.