Lexipedia

Pfister Gerhard · Nationalrat · 2014-09-15

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-15

Wortprotokoll

Bei dieser Bestimmung bzw. bei diesem Minderheitsantrag hat es die Mehrheit verpasst, wage ich einmal zu behaupten, genau hinzusehen, und ich möchte der Mehrheit hier noch einmal Gelegenheit geben, den Text erneut anzuschauen.

Wenn Sie das geltende Recht ansehen, dann lesen Sie dort: "Enthält ein Wahlzettel mehr Namen, als Sitze zu vergeben sind, so werden die letzten Namen gestrichen." Was sind die letzten Namen? Sind es die letzten gedruckten Namen, oder sind es die Namen, die zum Beispiel ein Wählender noch nachher handschriftlich unten anfügt? Was ist höher zu gewichten: der handschriftliche Ausdruck des Wählerwillens oder das, was vorgedruckt auf dem Zettel steht? Der Ständerat hat gesagt, höher zu gewichten sei der handschriftliche Ausdruck. In diesem Sinne stimmen wir dem Ständerat zu, und das ist die Minderheitsposition.

Was der Ständerat aber nicht gesehen hat, ist folgendes Problem: Wenn ich jetzt unten auf meinem Wahlzettel noch zusätzliche Namen einfüge, und es werden die letzten gedruckten Namen dann gestrichen, wenn zu viele Namen drauf sind, dann kann unter Umständen genau der letzte Name, den ich kumuliert handschriftlich aufgeführt habe, wieder gestrichen werden. Das heisst, ich schreibe zweimal einen Kandidaten auf, und nach der Regelung des Ständerates wird dieser Name unter Umständen, wenn er der letzte gedruckte ist, wieder gestrichen. Damit wird mein Wählerwille wieder verfälscht.

In diesem Sinne hat die Minderheit den Beschluss des Ständerates, der richtig ist, noch dahingehend ergänzt, dass die kumulierten Namen nicht gestrichen werden dürfen. Damit hätten Sie eine wirkliche Repräsentanz des handschriftlichen Wählerwillens. Das ist ein Detail, das gebe ich zu. Aber es könnte bei Auszählungen immer wieder zu Fragen Anlass geben, und deshalb scheint es uns richtig, dass Sie hier in diesem Falle dem Antrag der Minderheit zustimmen.