Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2014-09-15
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-15
Wortprotokoll
Nach Artikel 48a Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung jährlich Bericht über die abgeschlossenen internationalen Verträge. Dabei handelt es sich um die völkerrechtlichen Verträge, welche vom Bundesrat, von Departementen, von Gruppen oder von Bundesämtern abgeschlossen worden sind. Im Bericht über das Jahr 2013 sind insgesamt 641 entsprechende Kontrakte und Änderungen aufgeführt. Ganz genau sind es 429 Verträge und 212 Änderungen. Das ist eine merkliche Abnahme gegenüber dem Vorjahr. Damals waren es noch 501 neue Verträge und 184 Änderungen, also 685 Unterschriften unter Vertragswerke. Das Büchlein ist trotzdem auch in diesem Jahr sehr umfangreich: Es umfasst 568 Seiten - ich schliesse nicht aus, dass der eine oder andere von Ihnen die eine oder andere dieser Seiten nicht im Detail gelesen hat.
Warum aber wurden im Jahr 2013 weniger Verträge abgeschlossen als im Jahr 2012? Das hat vor allem damit zu tun, dass die Verträge über die Verwendung der Kohäsionszahlungen mit den zehn Staaten, die der EU im Jahr 2004 beitraten, jeweils eine fünfjährige Verpflichtungsperiode vorsehen. Eine solche ging im Jahr 2012 zu Ende. Damals wurden noch 61 Verträge über Kohäsionsgelder abgeschlossen; im Berichtsjahr 2013 war es keiner mehr.
Im Rapport wird jeder bilaterale oder multilaterale Vertrag kurz dargestellt, den die Schweiz im Berichtsjahr entweder ohne Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet oder genehmigt hat oder dem sie beigetreten ist. Auch Abkommen, die provisorisch angewendet werden, wurden aufgenommen. Ebenfalls im Bericht enthalten sind die vom Bundesrat als Verträge genehmigten Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands - Sie haben es von meiner Kollegin gehört. Eine Anmerkung: Nicht im Bericht enthalten sind jene Verträge, welche der parlamentarischen Genehmigung unterliegen. Auch nicht im Bericht enthalten sind die vertraglichen Abkommen, welche zwischen den Staaten als vertraulich erklärt worden sind. Gemäss Verwaltung und Kommissionsprotokoll wird die GPK diesbezüglich von der Bundeskanzlei einmal pro Jahr informiert. Dabei soll es sich um weniger als zehn Verträge handeln.
Doch zurück zu den aufgeführten Verträgen: Die strukturierte Darstellung enthält jeweils eine Zusammenfassung des Inhalts mit den Gründen für den Abschluss. Auch die zu erwartenden Kosten, die gesetzliche Grundlage sowie die Modalitäten für Inkrafttreten und Kündigung sind übersichtlich, sauber und systematisch aufgeführt.
Ein Grossteil der Verträge wurde auch im letzten Jahr in den Bereichen der Entwicklungs-, der militärischen und der friedensfördernden Zusammenarbeit abgeschlossen. Sie sind zusätzlich nach Unterthemen gruppiert. Das hilft, den politischen Zusammenhang herzustellen, in welchem sie stehen. Bei Verträgen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wird zudem präzisiert, ob die verwendeten Gelder der öffentlichen Entwicklungshilfe zuzuordnen sind. Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten, sind diese Verträge nach den entsprechenden Botschaften des Bundesrates an das Parlament geordnet.
Der Bericht macht es möglich, dass wir alle abgeschlossenen Verträge beziehungsweise alle Änderungen darauf hin prüfen können, ob sie jeweils tatsächlich in die Kompetenz des Bundesrates fallen oder nicht. Wenn wir der Ansicht sind, dass dem nicht so sei, haben wir mittels Motion die Möglichkeit, den Auftrag zu erteilen, dass er uns die jeweilige Vorlage nachträglich im ordentlichen Verfahren unterbreiten wird. Was passiert, wenn ein solcher Fall eintritt? Der Bundesrat hat dann die Möglichkeit, der Bundesversammlung den betreffenden Vertrag oder die Änderung mit einer Botschaft zur Genehmigung zu unterbreiten, oder aber er kündigt den Vertrag auf den nächstmöglichen Termin. Wir müssen uns jedoch im Klaren sein, dass durch eine nachträgliche parlamentarische Behandlung nicht bewirkt wird, dass der Vertrag während dieser Zeit nicht mehr anwendbar wäre. Der betreffende Vertrag bleibt während des parlamentarischen Verfahrens in Kraft. Wenn wir wollen, können wir aber eine Kündigung verlangen.
Wo denn der Gerichtsstand für solche Verträge sei, wollte die Kommission wissen. Wir wurden informiert, dass dieser von Vertrag zu Vertrag verschieden sei. Für völkerrechtliche Verträge wird typischerweise kein Verfahren für die Streitbeilegung vorgesehen, dafür ein Schiedsgerichtsverfahren. Die von den Parteien eingesetzten Schiedsrichter treffen sich an einem Ort, der nicht zum Voraus bestimmt ist. Der logische Grund dafür ist, dass sich die Staaten, die einen Vertrag abschliessen, nicht dem Gerichtsstand und dem Recht des anderen Staates unterwerfen wollen.
Eine wichtige Anmerkung zum Schluss: Die Kommission ist sich bewusst, dass wir in diesem Saal jährlich quasi ein parlamentarisches Gütesiegel verteilen, ohne die Vertragsinhalte wirklich prüfen zu können.
Trotzdem: Wie der Bundesrat beantragt Ihnen auch Ihre Aussenpolitische Kommission, vom Bericht über die im Jahr 2013 abgeschlossenen internationalen Verträge Kenntnis zu nehmen.