Bieri Peter · Ständerat · 2001-09-25
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-25
Wortprotokoll
Ich habe vor unserer Kommissionssitzung das Amtliche Bulletin der nationalrätlichen Debatte nachgelesen und mich dabei gefragt, inwieweit hier eine Stellvertreterdiskussion oder, härter formuliert, ein Stellvertreterkrieg geführt wurde. Im Gesetz geht es ja nur um die Frage der Zuständigkeit: Hat der Bundesrat oder das Parlament die zwar wissenschaftlich zu begründende, offensichtlich aber politisch höchst brisante Promillegrenze festzulegen?
Ich habe aufgrund der nationalrätlichen Debatte in der Kommission die Frage gestellt, ob wir miteinander über den Zuständigkeitsbereich oder über Promillegrenzen diskutieren wollen. Da der Zankapfel offenbar die Promillewerte 0,5 und 0,8 sind, das Gesetz aber nicht davon spricht, wird hier ganz offensichtlich - das hat die Debatte im Nationalrat auch ergeben - ein Stellvertreterkrieg geführt.
Herr Bundespräsident Leuenberger hat in der Kommission bejaht, dass die materielle Frage und die Zuständigkeit durchaus miteinander zu tun haben - obgleich die beiden Dinge in unseren Köpfen hier bei der Gesetzgebung meiner Ansicht nach getrennt werden müssten. Auch ein einsichtiges und vernünftiges Parlament müsste ja eigentlich einen Grenzwert von 0,5 Promille beschliessen, wenn fachlich und wissenschaftlich erwiesen ist, dass damit die Unfallgefahr und die Zahl der Verkehrsopfer verringert werden können.
Trennen wir die Dinge und reden wir, wie es unsere Aufgabe ist, über die Zuständigkeit. Wir erhalten in unserem Land die bewährte Tradition aufrecht, dass eine Verantwortungszuteilung, die sich bewährt hat, nicht ohne Not geändert werden sollte. Dies war bei der Festlegung der Alkoholgrenze in der Vergangenheit der Fall, und es gibt meiner Meinung nach keinen hinreichenden Grund, weshalb wir dem Bundesrat das Vertrauen in der Frage entziehen sollten, diesen - wie es sich bei der nationalrätlichen Debatte soeben gezeigt hat - höchst emotional und zum Teil irrational diskutierten Grenzwert festzulegen.
Zu Recht hat ein Kollege in der Sitzung darauf hingewiesen - und die "NZZ" hat es am 7. September 2001 in einem Artikel unter dem Titel "Eine Limite der Ethik" ebenfalls dargestellt -, dass wir, sofern wir im Parlament diesen Entscheid an uns ziehen wollten, eine grosse Verantwortung in einem elementaren Lebensbereich übernehmen würden, in dem wir selbst, wie das Volk übrigens auch, nicht völlig unbefangen seien.
Ich vermag mich schon aus dieser Überlegung heraus dieser Argumentation anzuschliessen. Wer zudem wie ich noch vor der Kommissionssitzung von der Alkohol- und Gastrobranche derart intensiv und einseitig "belobbyiert" wurde - was für diese Interessengruppen ja durchaus legitim ist -, stellt fest, dass ein solcher Entscheid immer auch ein politisch und wirtschaftlich motivierter Entscheid ist, obwohl er, wenn wir die Sache von den Konsequenzen her beurteilen, ein wissenschaftlich zu begründender Sachentscheid sein sollte.
Warum wollen wir den Promillewert in einer Verordnung der Bundesversammlung festlegen? Wenn diese Frage derart brisant und derart hochpolitisch ist, würde es sich ja gar rechtfertigen, den Wert ins Gesetz zu schreiben; dann könnte auch das Volk darüber entscheiden. Dies wollte man aber offenbar auch nicht, indem man begründete, dieser Entscheid beinhalte zu viel hochbrisanten Sprengstoff.
Ich kann diese Gedankengänge nicht nachvollziehen. Der Bundesrat und der Souverän werden als offensichtlich ungeeignet betrachtet, diesen Entscheid zu treffen. Wir nehmen für uns selber in Anspruch, in dieser Sachfrage die einzige zuständige Stelle zu sein. Wird dieser Grenzwert damit nicht auch für uns - wie es die "NZZ" schreibt - zu einem Spielball für Wahljahre, obwohl er alles andere als ein geeignetes Feld für wirtschaftspolitisch motivierte Ausmarchungen oder für politische Profilierungen ist?
Ich habe getreu der Gesetzesvorlage zur Zuständigkeit gesprochen und habe mich bewusst nicht zum materiellen Inhalt geäussert. Hier halte ich es mit Bundespräsident Leuenberger, der in der Kommission gesagt hat, es sei ein kategorischer Imperativ zu handeln, wenn wissenschaftlich erwiesen sei, dass ab einem bestimmten Wert die Konzentrationsfähigkeit ab- und die Unfallgefahr zunehme. [PAGE 566]
Ich bitte Sie, bei Ihrem ersten, klugen Entscheid zu bleiben und der Minderheit zuzustimmen.