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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-09-25

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

In der Sache besteht selbstverständlich keine Differenz. Auch was die Grundlagen anbetrifft, Herr Béguelin, besteht keine Differenz.

Aber ich fühle mich verpflichtet, fairerweise darauf hinzuweisen, dass die Kantone in den Diskussionen um den "runden Tisch" und den neuen Finanzausgleich hier mit dem Bundesrat gewisse "Abmachungen", "Vereinbarungen" getroffen haben. In diesen Konsensgesprächen war auch die Sistierung mit der Perspektive auf Aufhebung der Verkehrstrennungsverordnung inbegriffen. Das war Teil dieser berühmten 500 Millionen Franken, die die Kantone "zugestanden". [PAGE 572]

Insofern ist die Darstellung des Bundesrates richtig, das muss ich als Teilnehmer dieser Gesprächen sagen - nicht des "runden Tisches", aber der Diskussionen zwischen Bundesrat und der Konferenz der Kantonsregierungen und der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs. Man hat uns damals natürlich auch ein Gegengeschäft angeboten, nämlich den Anteil am Ertrag der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Kantone haben die Möglichkeit, diese Mittel für eben diese Verkehrstrennungsvorhaben zu verwenden. Beispielsweise hat der Kanton Aargau sein Strassengesetz entsprechend geändert und die Erträge aus der LSVA genau für diese Dinge vorgesehen. Damit stehen die Mittel also wieder zur Verfügung.

Wenn wir uns diese Konsensgespräche in Erinnerung rufen, dann müssen wir auf alle Punkte dieser Konsensgespräche hinweisen, nämlich auch auf den Teil KVG. Ziffer 10 dieser berühmten elf Punkte der Kantonsregierungen lautete nämlich: "Für die Kantone besteht ein Junktim zur Revision des KVG in zweifacher Hinsicht." Dann kommen der dringliche Bundesbeschluss und die Frage der Spitalfinanzierung. Man hat gesagt: Wir stimmen jetzt zu, möchten dann aber nicht hinterher auf dem Umweg über das KVG wieder etwa 400 Millionen Franken auf den Tisch des Vaterlandes legen.

Deshalb darf man heute aus der Sicht dieser Konsensgespräche im Grunde genommen Ihren Vorstoss, jedenfalls in der Form einer Motion, nicht unterstützen; allenfalls ist eine Unterstützung als Postulat denkbar. Ich meine, dass man dann aber auch nächste Woche, wenn wir über das KVG debattieren, eine Lösung finden muss, um dort wenigstens zu retten, was gerettet werden kann. Denn was in der Vorlage heute vorgesehen ist, widerspricht krass dem, was man den Kantonen zugesagt hat. So viel zur Erläuterung.

Ich meine, Ihre Motion kann nicht als Motion überwiesen werden, höchstens als Postulat.