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Imoberdorf René · Ständerat · 2012-11-29

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-29

Wortprotokoll

Wir sind uns alle einig, wie das auch schon Kollega Hess angetönt hat, dass gute und wettbewerbsfähige Verkehrsinfrastrukturen sowohl bei der Schiene als auch auf der Strasse für unsere Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. In den nächsten Jahrzehnten müssen aber für den Ausbau, Betrieb und Unterhalt unserer Verkehrsinfrastrukturen grosse Summen bereitgestellt werden. Gemäss Bericht des Bundesrates vom 17. September 2010, "Zukunft der nationalen Infrastrukturnetze in der Schweiz", beträgt der gesamte Bedarf in den Jahren 2010 bis 2030 für die Nationalstrassen 64 bis 68 Milliarden Franken, und für die Schiene sind es 86 bis 95 Milliarden Franken.

Die Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr" will nun Gelder aus der Mineralölsteuer, die bis heute für den Strassenverkehr eingesetzt wurden, für den öffentlichen Verkehr und die Verlagerung einsetzen. Je nach Interpretation des Initiativtextes sollen 50 bis 65 Prozent der zweckgebundenen Einnahmen aus der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Damit würde die zukünftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur infrage gestellt.

Der Bundesrat benutzte nun die Beratung der Volksinitiative dazu, die Finanzierung der Bahninfrastruktur auf eine neue Verfassungsgrundlage zu stellen. Dieser Gegenentwurf war in unserer Kommission unbestritten. Die Vorlage Fabi war auch nötig, weil der Substanzerhalt unserer Eisenbahninfrastruktur nicht mehr gesichert ist, weil es im ganzen Land Kapazitätsengpässe auf Strecken und in den Bahnhöfen gibt und auch weil der FinöV-Fonds befristet ist.

Die Kommission hat sich mit den fünf vorliegenden Beschlüssen eingehend beschäftigt. Ziel war es, eine Lösung zu finden, die breit abgestützt ist, die auch finanzierbar ist und die den Kantonen im ganzen Planungsprozess Mitwirkung garantiert. Die Kommission hat daher zwei Anträge angenommen, welche einen besseren Einbezug der Kantone bei den künftigen Planungen der Angebote gewährleisten sollen. Im Wesentlichen ist die Kommission der vorgezeichneten Richtung des Bundesrates gefolgt, d. h., sie hat auch bei den zusätzlichen Ausbauten diejenigen gewählt, welche aus Sicht des Bundesrates die dringlichsten sind.

Die Kernelemente der Vorlage sind das strategische Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (Step), vormals Bahn 2030, das in einzelne Ausbauschritte unterteilt ist respektive wird, und dessen Finanzierung. Die geplanten Investitionen für den Ausbauschritt 2025 wurden von Ihrer Kommission von 3,5 auf 6,4 Milliarden Franken erhöht. Damit können bis 2025 neben den wichtigsten Knotenbauten weitere Kapazitätsausbauten auf verschiedenen Strecken realisiert werden. Für den zweiten Ausbauschritt 2030 werden zusätzliche Mittel für die Planung und Projektierung zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat wird verbindlich beauftragt, bis 2018 eine Botschaft zu erarbeiten, welche weitere Kapazitätsausbauten vorsieht. Mit diesem Konzept kann das schweizerische Bahnsystem sinnvoll und bedarfsgerecht erweitert werden. Die grössten Kapazitätsengpässe auf Strecken und Bahnhöfen können beseitigt werden, und es können auch gewisse Beschleunigungsmassnahmen zur Aufrechterhaltung oder Einführung des Taktfahrplans realisiert werden.

Zum Schluss noch ein Wort zur Finanzierung: Der unbefristete Fonds zur Finanzierung der Bahninfrastruktur ist eine gute Grundlage für eine gesicherte Finanzierung der Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur. Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur sollen aus einem Topf finanziert werden. Dadurch entsteht eine Mittelkonkurrenz, und beim Beschluss von Ausbauschritten ist eine Gesamtschau der Kosten möglich. Für die Finanzierung des Mehrbedarfs beim erweiterten Ausbauschritt 2025 wurden verschiedene Finanzierungsquellen abgeklärt. Wir konnten uns dabei auf mehrere Zusatzberichte der Verwaltung abstützen; Kollega Bieri hat Sie eingehend darüber informiert.

Dazu noch einmal: Ihre Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, in Ergänzung zur bundesrätlichen Vorlage die Mehrwertsteuer zeitlich begrenzt für die Jahre 2018 bis 2030 um 0,1 Prozentpunkt zu erhöhen. Vorfinanzierungen von Projekten, insbesondere durch die Kantone, sowie eine flexiblere Verwendung der Kredite bei baulich bedingten Projektverschiebungen hat die Kommission im Entwurf ebenfalls vorgesehen. Das ist aber nur bei Massnahmen möglich, deren Realisierung oder Projektierung von der Bundesversammlung beschlossen worden ist.

Kurz: Die Vorlage, wie sie uns nun unterbreitet ist, ist das Ergebnis der grossen Vorarbeit des Bundesrates und der Verwaltung; wir in der Kommission sind in geduldiger Arbeit [PAGE 985] zum vorliegenden Konsens gekommen. Mit dem Instrument des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur und der Schaffung eines unbefristeten Bahninfrastrukturfonds wird die Planungssicherheit für Bund, Kantone und Gemeinden sowie für die Bahnen selbst verbessert.

Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten.