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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-09-26

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-09-26

Wortprotokoll

Ich bin mir der Eunuchenfunktion, die ich bei diesem Geschäft habe, durchaus bewusst. Der Bundesrat hat zu dieser Parlamentarischen Initiative formell keine Stellung genommen. Hingegen haben mich nun einige Ratsmitglieder etwas gefragt. Nur um sie nicht zu frustrieren, ergreife ich jetzt trotzdem kurz das Wort, werde mich aber eines Tonfalls und einer Gefühlslage bedienen, die Sie nicht erahnen lässt, dass ich in Wirklichkeit dagegen bin, dass der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben wird.

Zunächst einmal zur Frage, in welchem Stadium die Revisionsarbeiten des RTVG stehen: Die Vernehmlassung ist abgeschlossen, die Auswertung ist vorgenommen, der Gesetzentwurf wird Anfang des nächsten Jahres fertig sein. Es gibt anschliessend eine Ämterkonsultation; im nächsten Frühling werden Sie die Gesetzesvorlage also erhalten.

Ich möchte auf eine organisatorische Schwierigkeit aufmerksam machen. Wenn Sie dieser Parlamentarischen Initiative jetzt Folge geben, dann wird eine Kommission sie im Detail beraten. Dann wird die Hilfe der Verwaltung in Anspruch genommen; es ist noch nie anders gewesen. Dieselbe Verwaltung - die soeben das RTVG mit diesen Fragen, die eine zentrale Rolle spielen, behandelt hat - muss wieder bei der Formulierung dieser Initiative helfen. Vielleicht ist dann der Nationalrat Erstrat. Er ist mit dem RTVG beschäftigt und Ihre Kommission gleichzeitig mit der Parlamentarischen Initiative.

Eine materielle Bemerkung dazu: Die Wertevorschriften im neuen Radio- und Fernsehgesetz spielen natürlich eine zentrale Rolle. Wie Sie wissen, wollen wir Ihnen ein duales System vorschlagen, bei dem die SRG anders behandelt wird als die Privaten. Sie wird gewisse Verpflichtungen haben, dafür auch gewisse Rechte. Bei der Werbung soll sie bewusst schlechter gestellt werden, damit die Privaten besser gestellt sind: also beispielsweise keine Unterbrecherwerbung bei der SRG, aber Unterbrecherwerbung bei den Privaten.

Wenn jetzt aber dieses Moment herausgebrochen wird, indem der Parlamentarischen Initiative Folge gegeben wird, gibt das zumindest gesetzgeberisch gewisse Schwierigkeiten.

Zur nächsten Frage: Wann wird das RTVG in Kraft treten? So kann ich die Frage nicht beantworten. Nachdem der Entwurf da ist, ist es natürlich das Parlament, das über die Geschwindigkeit entscheidet. Wir haben geschätzt, dass es im Jahr 2004 in Kraft treten kann. Herr Lombardi, vor Eröffnung des Gotthardtunnels wird das RTVG in Kraft treten, es liegt in Ihrer Hand!

Eine weitere Frage: Wie ist es denn mit den Werbefenstern der ausländischen Sender? Bei den Werbefenstern muss das schweizerische Recht eingehalten werden. Es trifft also nicht zu, dass in den Werbefenstern von RTL, Pro 7, und was es alles gibt, die schweizerischen Vorschriften umgangen würden. Das ist in Artikel 16 des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen festgehalten. Dort heisst es: "Um Wettbewerbsverzerrungen und die Gefährdung des Fernsehsystems einer Vertragspartei zu vermeiden, darf Werbung, die sich eigens und häufig an Zuschauer in einer einzelnen Vertragspartei" - das sind Werbefenster - "ausserhalb der sendenden Vertragspartei richtet, die für die Fernsehwerbung geltenden Vorschriften dieser Vertragspartei nicht umgehen." Das ist eine Auskunft auf die Frage von Herrn Schiesser.

Eine weitere Berichtigung: Unterbrecherwerbung ist auch im Radio nicht gestattet. Das hat dort nicht die gleichen Auswirkungen wie beim Fernsehen, weil Radiosendungen eine andere Struktur haben als Fernsehsendungen. Sie sind viel kürzer, und darum muss keine Sendung unterbrochen werden. Dies nur, damit das richtig gestellt ist.

Eine weitere Bemerkung an Herrn Reimann, der gesagt hat, die "Piraten" unter den lokalen bzw. privaten Radio- und Fernsehstationen, die die Vorschriften umgangen hätten, seien durch das Bakom aufs Fürchterlichste bestraft worden, man habe ihnen Hunderttausende von Franken abgenommen. Die Wahrheit ist die: Ihnen wurden 20 Prozent des durch illegale Unterbrecherwerbung rechtswidrig erzielten Gewinns abgenommen. Das heisst: Unter dem Strich haben sie mit ihrer Piraterie immer noch vorwärts gemacht. Das ist die Wahrheit. Da muss ich mich gar fragen, ob das rechtsstaatlich einwandfrei war; aber es wurde nicht dermassen zugeschlagen.

Eine weitere und letzte Bemerkung: Die Dolchstosslegende, die zwar in diesem Rat zu Recht nicht wiederholt wurde, die aber subkutan immer herumgeboten wird, besagt: Hätte Tele24 diese Unterbrecherwerbung schon gehabt, dann hätte der Sender überlebt. Das stimmt einfach nicht! Es gilt in etwa die Faustregel, dass ein Marktanteilprozent ungefähr 5 Millionen Franken einbringen kann. Um zu überleben, sind aber fünf bis zehn Prozent Marktanteil notwendig. Dass die Veranstaltung privaten Fernsehens in der Schweiz ökonomisch schwierig ist, hat im Übrigen eine durch uns in Auftrag gegebene und publizierte Studie der Firma Prognos schon vor der Konzessionierung des sprachregionalen Fernsehens festgehalten. In Wirklichkeit hat es Tele24 eben nur auf zwei bis drei Prozent Marktanteil gebracht. Darin liegt der Grund für die fehlenden Millionen, die auch nicht durch Unterbrecherwerbung und nicht durch Alkoholwerbung hereingekommen wären. Dies nur, damit das auch wieder einmal gesagt ist, nachdem die Schuld für das Scheitern von Tele24 dann eilfertig wieder dem Bund in die Schuhe geschoben wurde.

Noch etwas: Grenzüberschreitendes Fernsehen unterliegt den europäischen Regeln, und die europäischen Regeln haben eine absolute Werbezeit vorgesehen. Wenn also Unterbrecherwerbung zugelassen wird, kann Werbezeit statt zwischen den Sendungen innerhalb von Sendungen platziert werden, aber es ist nicht so, dass die Werbezeit pro Stunde erhöht werden könnte. Bei den lokalen Veranstaltern ist das wieder etwas anders: Bei solchen Sendungen, die nur gerade innerhalb der Schweiz ausgestrahlt würden, könnte man etwas ausbauen.

Ich stelle Ihnen keinen Antrag, wonach Sie der Parlamentarischen Initiative keine Folge geben sollen.