Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-09-26
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Wenn ich von den Kategorien ausgehe, die heute Morgen namentlich aus den Voten von Herrn Kollege Pfisterer und Herrn Kollege Bieri abgeleitet worden sind, dann weiss ich nicht, ob ich jetzt als vernünftig Beschränkter oder beschränkt Vernünftiger spreche - auf jeden Fall muss ich Ihnen ganz offen gestehen, dass ich gewisse Vorbehalte habe, dieser Parlamentarischen Initiative nun einfach so zuzustimmen.
Diese Vorbehalte kommen nicht zuletzt daher, dass wir in den Vorzimmern entsprechend bearbeitet worden sind. Wenn ich die Art dieser Bearbeitung sehe und jetzt gewisse Voten höre, dann muss ich mich fragen, ob gewisse Sender denn wirklich aus dem letzten Loch pfeifen. Wenn dem so wäre und wir ein Überleben dieser Sender nur mit einer entsprechenden Gesetzesrevision garantieren könnten, dann müssten wir uns wahrscheinlich sehr beeilen.
Nach Artikel 21ter Absatz 2 Buchstabe b des Geschäftsverkehrsgesetzes müsste die Kommission Ausführungen über "Aufwand und Zeitplan der parlamentarischen Arbeit" machen, die mit einer Parlamentarischen Initiative verbunden sind. Wenn ich mir diesen Zeitplan rudimentär vor Augen halte - da gehört ja jeweils auch eine Stellungnahme des Bundesrates dazu -, dann gehe ich davon aus, dass in diesem Rat frühest möglich in der Frühjahrssession 2002 über eine Vorlage entschieden werden kann. Das Geschäft geht in der Folge an den Zweitrat. Ich kann mir vorstellen, dass gewisse Differenzbereinigungen nötig sein werden, sodass eine Schlussabstimmung im Herbst oder in der Wintersession des nächsten Jahres möglich wäre. Dann kommt die Referendumsfrist; ich gehe einmal davon aus, dass das Referendum nicht ergriffen würde. Das hinge wohl auch noch davon ab, wie die entsprechende Regelung inhaltlich aussähe. Die Referendumsfrist wäre frühestens irgendwann im Jahr 2003, gegen den Sommer, abgelaufen. Dann müssten wahrscheinlich noch gewisse Ausführungsbestimmungen erlassen werden, sodass ein Inkrafttreten frühestens auf das Jahr 2004 möglich wäre.
Wir haben über den bundesrätlichen Fahrplan gewisse Ausführungen. Vergleiche ich meine Vorstellungen mit diesem Fahrplan, wird der zeitliche Unterschied, der Zeitgewinn, der hier in Aussicht gestellt wird, doch stark relativiert - wenn wir diese Revision jetzt vorziehen und davon ausgehen, dass wir auf keine besonderen Schwierigkeiten stossen, was ich noch nicht ganz ausschliesse. Das ist mein erster Vorbehalt.
Mein zweiter Vorbehalt: Ich teile die Auffassung von Frau Beerli, dass bei der Neuregelung über die Alkoholwerbung wahrscheinlich noch vertiefte Abklärungen getroffen werden müssen. Das dürfen wir nicht übers Knie brechen! Hier stellt sich die Frage, ob wir das innerhalb dieses relativ knappen Zeitplanes machen können. Hier mache ich ein grosses Fragezeichen. Ich mache auch ein grosses Fragezeichen zur Regelung, wie sie für Kindersendungen vorgeschlagen wird.
Dort, meine ich, wäre es angebracht, sich noch einmal Gedanken darüber zu machen, ob diese Unterbrecherwerbung für Kindersendungen wirklich so eingeführt werden sollte, wie es hier vorgesehen ist. Es ist nämlich etwas ganz Spitzfindiges in dieser Regelung enthalten: Dauert die Kindersendung 30 Minuten, dann ist entsprechend den Grundsätzen, wie sie für Absatz 1 gelten, offenbar eine Unterbrechung möglich. Kindersendungen können relativ leicht auf 30 Minuten angelegt werden; sie müssen aber nicht länger als 30 Minuten dauern, um durch Werbung unterbrochen werden zu können. Wenn der Initiative Folge gegeben wird, werde ich in der materiellen Beratung entsprechende Vorbehalte anbringen.
Noch eine kurze Bemerkung: Wir müssen uns vielleicht einmal Fragen über den Zeitgeist stellen, wenn man in eine Gesetzesbestimmung den Satz aufnehmen muss - weil das sonst offenbar nicht als selbstverständlich gilt -: "Die Übertragung von Gottesdiensten darf nicht durch Werbung unterbrochen werden." Da stellt sich schon die Frage, wie weit wir in diesem Bereich fortgeschritten sind, wenn wir Derartiges im Gesetz festhalten müssen, damit man nicht befürchten muss, es werde umgangen. Das ist für mich ein ganz besonderes Zeitzeichen.
Eine letzte Bemerkung: Es wurde dargelegt, dass die Spiesse im Vergleich zu den ausländischen Sendern nicht gleich lang sind. Es wurde - nicht in dieser Debatte, aber ausserhalb der Debatte - auch dargelegt, dass namentlich für die Fenster, die ausländischen Sendern geöffnet werden, [PAGE 587] andere Regeln gelten als für die schweizerischen Sendungen. Ich wäre Herrn Bundespräsident Leuenberger sehr dankbar, wenn er die Situation darlegen würde, was die gleich oder ungleich langen Spiesse zwischen inländischen und ausländischen Sendern betrifft. Davon hängt für mich wesentlich der Entscheid zu dieser Parlamentarischen Initiative ab. Denn ich bin bereit, Gesetzesbestimmungen aufzunehmen, die möglichst gleich lange Spiesse ermöglichen, aber ich bin nicht bereit, alles zu übernehmen, was in dieser Beziehung in anderen Ländern vorgekehrt worden ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir ohne weiteres alles übernehmen. Wir haben auch von anderen Votanten gehört, dass es auch in anderen Ländern Einschränkungen gegenüber dem europäischen Standard gibt. Normalerweise bin ich europhil, aber hier muss ich ganz offen sagen, dass ich gewisse Vorstellungen habe, die weniger weit gehen als das, was offenbar der europäische Standard ist.
Herr Bundespräsident, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Situation darlegen würden.