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Rytz Regula · Nationalrat · 2013-06-05

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Wir kommen wieder von den Banken zu den Bahnen, und ich kann Ihnen sagen, es ist ein ebenso wichtiges Thema, wenn nicht ein noch wichtigeres Thema, das wir hier jetzt mit dieser Vorlage diskutieren.

Die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen wird uns in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen. Die Vorlagen folgen Schlag auf Schlag. Noch in dieser Session werden wir über die VCS-Initiative und den Gegenvorschlag abstimmen. Diesen Sommer, also jetzt in Kürze, will der Bundesrat den neuen Strasseninfrastrukturfonds vorstellen, der praktisch so etwas wie die Zwillingsschwester von Fabi ist. Dann folgt der Entscheid des Bundesrates zur zweiten Generation der Agglomerationsprogramme. Im Winter dann kommt die Abstimmung über die Autobahnvignette, und irgendwann einmal wird vielleicht auch noch diese sogenannte Milchkuh-Initiative eingereicht.

Dieses Ringen um die Finanzströme zeigt: Mobilität ist nicht gratis zu haben. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, dass der Verkehrsfranken richtig und effizient eingesetzt wird. Verfassungswidrige Luxusprojekte wie die zweite Gotthardröhre können wir uns nicht leisten. Der mit Fabi präsentierte erste Ausbauschritt für das Eisenbahnnetz dagegen ist bei den Kantonen, den Verkehrsverbänden, im Ständerat und auch hier im Nationalrat, denke ich, sehr breit abgestützt.

Finanziert werden soll der Bahninfrastrukturfonds, der den Ausbau und auch den Unterhalt ermöglicht, durch verschiedene alte und neue öffentliche Quellen und natürlich auch durch Einnahmen aus den Billettverkäufen. Diese öffentlichen Quellen werden jetzt mit den Minderheitsanträgen zum Teil infrage gestellt. Die grüne Fraktion lehnt alle diese Minderheitsanträge ab, denn sie sind entweder rein semantischer Natur wie der Minderheitsantrag Binder zur LSVA, oder sie führen zu einer unverantwortlichen Verknappung oder Befristung der Finanzierung. Wenn man etwas bestellt, muss man es auch bezahlen. Es ist deshalb schwer nachvollziehbar, dass zum Beispiel Kollege Hurter das zusätzliche Mehrwertsteuerpromille streichen will, sich aber dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen grosszügigen Bundesbeitrag an die Elektrifizierung der Strecke Basel-Schaffhausen einsetzen wird.

Mehr als diese Inkonsequenzen hat in der grünen Fraktion aber die Höhe des Pendlerabzuges zu reden gegeben. Zuerst einmal begrüssen wir sehr, dass das UVEK dieses [PAGE 776] heisse Eisen überhaupt angepackt hat. Die Reduktion oder die Abschaffung des Pendlerabzuges ist ein wichtiger Anreiz zur Verkehrsvermeidung und damit eine zentrale ökologische Verbesserung des Fabi-Pakets. Es ist aber auch eine Frage der finanziellen Gerechtigkeit. Ich habe gestern auf dem Online-Steuerportal des Kantons Bern eine tägliche Autofahrt von Bern nach Interlaken und zurück zu Arbeitszwecken eingegeben und hätte sage und schreibe Steuerabzüge in der Höhe von 14 000 Franken für überflüssiges Autopendeln auf einer für den öffentlichen Verkehr sehr gut ausgebauten Strecke machen können. Das ist absoluter Unsinn und muss korrigiert werden - ich könnte ohnehin nicht davon profitieren, denn ich kann gar nicht Auto fahren.

Nun haben wir uns selbstverständlich gefragt, ob der Pendlerabzug nicht gerade ganz abgeschafft werden solle. Die Mehrheit der Fraktion lehnt diese Radikallösung ab und steht hinter dem ständerätlichen Kompromiss von 3000 Franken; dies aus zwei Gründen:

1. Das Pendeln kann nicht von allen vermieden werden. Rund 10 Prozent der Berufstätigen wechseln pro Jahr die Arbeitsstelle. Es ist zwar erstrebenswert, aber aufgrund der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt wenig wahrscheinlich, dass man bei jedem Wechsel der Arbeitsstelle in Fussdistanz zum neuen Arbeitsort eine Wohnung finden kann. Auch familiäre Verwurzelungen können die raumplanerische Vernunft durchkreuzen. Ein Mindestmass an Pendeln ist deshalb für viele Menschen unvermeidbar.

2. Der zweite Grund für die Ablehnung ist ein ganz praktischer. Zur Fabi-Vorlage findet, wenn wir sie gutheissen, in jedem Fall eine Volksabstimmung statt. Die Abschaffung des Pendlerabzuges ist umstritten, wie wir vorhin gehört haben. Ein vernünftiger Kompromiss bei dieser Frage ist deshalb eine gute Voraussetzung für eine breite Zustimmung und würde auch den Kantonen die Möglichkeit geben, ihre Steuergesetze zu überprüfen.

Der Antrag der Minderheit Quadri zu Artikel 9 muss deshalb unbedingt abgelehnt werden, die Minderheit II (Quadri) zu Artikel 26 sowieso. Auch die Minderheit III (Grossen Jürg) lehnen wir ab. Wir wollen lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

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