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Killer Hans · Nationalrat · 2013-06-05

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-05

Wortprotokoll

Diese Initiative versucht, die Geldmittel, welche die Strassenbenützer unter verschiedenen Titeln leisten, in vermehrtem Masse dem öffentlichen Verkehr zukommen zu lassen. Ich möchte nicht auf den alten Grabenkrieg eingehen, welche Verkehrsart - der öffentliche Verkehr oder der Individualverkehr - die verursachten Kosten in welchem Umfang selber trägt. Der Individualverkehr erbringt hier klar die grösseren Anteile. Es kann festgestellt werden, dass der öffentliche Verkehr seit Jahren in erheblichem Umfang unter Ausnützung des gesetzlichen Spielraums seine Ausbauprojekte und Systemverbesserungen mit Geldern der Automobilisten finanziert.

Unser Land und unsere Wirtschaft sind auf ein funktionierendes Gesamtverkehrssystem angewiesen. Weder das eine noch das andere System kann auch nur annähernd die Mobilitätsbedürfnisse allein bewältigen. In beiden Systemen besteht Erneuerungs- und Ausbaubedarf, und bei beiden Systemen sind die Mittel knapp.

Wenn nun versucht wird, zusätzliche Ausbauwünsche des öffentlichen Verkehrs statt über höhere Benutzergebühren über grössere Anteile von den Abgaben der Automobilisten zu finanzieren, verbreitet das keine Freude bei den zahlenden Autofahrern. Jede Vergrösserung des Anteils zugunsten des öffentlichen Verkehrs führt zwangsläufig zu einer Reduktion der Mittel des Fonds für den Individualverkehr. Das ist angesichts der momentanen Entwicklung, wonach die Erträge wegen des Rückgangs des Treibstoffverbrauchs stagnieren und sehr berechtigte Ausbauwünsche im Strassenbereich vorhanden sind, nicht akzeptabel.

Der öffentliche Verkehr hat dort seine unbestrittene Berechtigung, wo grosse Benutzerfrequenzen vorhanden sind. Er hat aber auch dort seine Grenzen, wo keine wirtschaftlich vertretbare minimale Kostendeckung vorhanden ist. Aus dieser Sicht sind Ausbauwünsche für den öffentlichen Verkehr jeweils kritisch zu prüfen und zu hinterfragen.

Bei der Beratung des Gegenvorschlages zu dieser Initiative sind im Geschäft Fabi die nötigen Ausbauwünsche beim öffentlichen Verkehr und die wünschbaren Ausbauten der Regionen aufgelistet und in einen nichtfinanzierten Kostenrahmen gepackt worden; darüber werden wir ja anschliessend noch beraten. Parallel dazu ist die Verwaltung aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses daran, auch für den Strassenverkehr eine adäquate Lösung aufzuzeigen. Diese Vorlagen zum Bedarf und zur Finanzierung der Strassenverkehrsinfrastrukturen sollen für diesen Bereich die gleiche Übersicht ermöglichen, wie das beim Bahnverkehr nun erfolgt ist. Beide Bereiche haben für unsere Wirtschaft eine funktionierende Mobilität herzustellen. Staustunden sind wirtschaftliche Schäden, die es zu vermeiden gilt.

So einfach es ist, neue Projekte für verschiedene Regionen zu fordern, so schwierig ist es, diese zu finanzieren. Wir haben in den letzten Referaten ja Wünsche gehört. Dass dabei der Griff in die Kasse der Automobilisten versucht wird, ist aber nicht zu akzeptieren. Beide Verkehrsträger, der öffentliche Verkehr und der Individualverkehr, haben ihre Beiträge angemessen aus Benutzerkreisen zu leisten. Mit dieser Darstellung wird klar, dass es nicht im Sinne eines funktionierenden gesamten Verkehrssystems sein kann, bei der Zuteilung die Mittel aus dem Individualverkehr zugunsten des öffentlichen Verkehrs zu erhöhen.

Die Initiative schiesst über das Ziel hinaus, und ich bitte Sie, dieses Volksbegehren klar abzulehnen und den Gegenvorschlag zu beraten.