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Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-09-26

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26

Wortprotokoll

Auch ich möchte Sie bitten, dieser Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, vor allem wenn Ihnen daran liegt, dass die privaten inländischen Fernsehstationen überleben, überhaupt noch den Tag erleben - Madame Berger: erleben -, an dem das revidierte Radio- und Fernsehgesetz in Kraft treten wird. Kommt diese Überlebenshilfe nämlich zu spät, dann nützt es vielen regionalen Privatsendern nichts mehr, wenn ihnen die RTVG-Revision gegenüber der SRG zu etwas längeren Spiessen verhilft. In drei, vier Jahren ist einem Teil von ihnen nämlich der Schnauf ausgegangen.

Eine Bemerkung zum Votum von Kollege Leuenberger: Ich bitte Sie, nicht immer nur auf Tele24 und TV3 zu zeigen. Diese können dank der potenten Kraft ihrer "Mutter", der "Tages-Anzeiger"-Gruppe, vermutlich durchhalten, bis das neue RTVG in Kraft ist. Es gibt aber noch andere private Sender. Unseren Kollegen Lombardi haben Sie eben gehört.

Auch ich weiss, wovon ich spreche, und verweise deshalb auf meine Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates des regionalen TV-Senders Tele M1 mit Sitz in Aarau. Dieser Sender ist mit dem Innerschweizer Tele Tell eine programmliche Zusammenarbeit und eine finanzielle Beteiligung eingegangen. Hätten wir das nicht getan, dann gäbe es Tele Tell bereits heute nicht mehr.

Beide Sender decken einen Streifen Schweiz - vom aargauischen Rheintal bis zum Gotthard - ab. Sie bieten echten Service public, berichten über kantonales und regionales Geschehen in Politik, Wirtschaft, Sport usw. Sie bilden also eine echte Ergänzung oder Alternative zur SRG.

Aber trotz enormem Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schreiben Tele Tell und Tele M1 alljährlich Millionenverluste. Ihre Aktionäre sind nicht mehr gewillt, ohne deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen auf der Einnahmenseite dieses verlustträchtige Geschäft weiter zu tragen. Die eine Verbesserung sollte im Rahmen der RTVG-Revision realisiert werden können - da bin ich mit dem Kollegen Leuenberger und mit Madame Berger einverstanden -, nämlich die Teilhabe an den Gebühreneinnahmen als Abgeltung für den erbrachten Service public.

Die andere, dringend notwendige Verbesserung bringt nun die Parlamentarische Initiative Schmid Carlo. Es behaupte aber niemand, in der Schweiz habe es neben der SRG im Fernsehbereich keinen Platz mehr für Mitbewerber, weil der Markt nicht mehr hergebe! Wer so etwas behauptet, der verkennt einfach absichtlich oder wider besseres Wissen die Tatsache, dass der Wettbewerb im elektronischen Medienbereich eben gar nicht spielt. Wenn einem Bewerber mit dem Quasi-Gebührenmonopol von Gesetzes wegen ein derart massiver Wettbewerbsvorteil eingeräumt wird wie der SRG, dann kann man überhaupt nicht mehr von freiem Markt und Wettbewerb sprechen. So kam es, wie es kommen musste: Einige der Privaten, denen das Wasser bereits bis zum Hals steht, suchten nach Wegen, auch jenseits der Legalität, um ihre Einnahmen zu steigern - ohne genügend [PAGE 586] Einnahmen lässt sich auch kein richtiges Programm machen.

Was taten sie? Man setzte, wenn Sie so wollen, die Parlamentarische Initiative Schmid Carlo in blindem Vorausgehorsam bereits vorzeitig in Kraft und bediente sich der vorläufig noch verpönten Unterbrecherwerbung. Das war nicht korrekt und gehört geahndet. Aber was tat der Bund als Aufsichtsbehörde? Er verhängte derart massive finanzielle Massnahmen gegen die Sünder - Hunderttausende von Franken -, dass diesen der Schnauf erst recht auszugehen droht. Dabei hatten diese nur getan, was ihnen das Europäische Fernsehübereinkommen zugesteht. Aber die Schweiz - sonst oft sehr schnell in der Anwendung europäischer Harmonisierungsübereinkommen - blieb bis heute abseits, zum Nachteil, ja zur Existenzgefährdung vieler, privater Anbieter.

Das können wir nun ändern, wenn wir den Willen dazu aufbringen - es schadet niemandem, auch nicht der SRG. Ich bin sehr froh, Letzteres auch von Herrn Kollege Fünfschilling nochmals aus erster Hand gehört zu haben. Wir gewähren den inländischen Anbietern nur, was den ausländischen schon längstens zusteht, oder, mit anderen Worten: Wir beseitigen einen unverständlichen Diskriminierungstatbestand. Es ist höchste Zeit, unseren schweizerischen TV-Stationen in finanzieller Hinsicht zu längeren Spiessen zu verhelfen - sofort, und nicht erst, wenn es zu spät ist.

Ich bitte Sie also: Geben Sie der Parlamentarischen Initiative Schmid Carlo Folge.