Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-09-26
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Zuerst eine Vorbemerkung: Ich muss ein Wort zu meiner Interessenbindung sagen, nachdem mich Herr Bundespräsident Leuenberger in einem Interview in der "Weltwoche" in der Sommerzeit zur Verwaltungsrätin der Unique befördert hat. Das bin ich nicht; ich bin aber Mitglied des Beirates der Unique. Hier aber spreche ich als Standesvertreterin in diesem Rat.
Der Grossraum Zürich trägt die Hauptlast der Immissionen aus dem Flughafen. Es ist klar, dass die Bevölkerung kein Interesse daran hat, mehr Fluglärm zu übernehmen, als dies unabdingbar notwendig ist. Der Flughafen hat das gleiche Interesse. Der Flughafen weiss, dass er den Rückhalt der Bevölkerung braucht; deshalb will er keine Verschlechterungen der Bedingungen für die Flughafenregion akzeptieren, solange eine Chance besteht, dies zu verhindern. Insoweit ist die Interessenlage der Bevölkerung in der Flughafenregion mit Bezug auf den Staatsvertrag die gleiche wie jene des Flughafens.
Nun zur Empfehlung Schweiger: Das Ziel dieser Empfehlung ist es, bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages mit Deutschland nichts zu überstürzen und damit der Schweiz die Option einer besseren Lösung nicht zu verbauen. Unter EU-Recht besteht diese Option. Ich habe alle verfügbaren Rechtsgutachten mit Bezug auf diesen Vertrag wiederholt und sehr aufmerksam gelesen. In keinem einzigen - auch nicht in jenen, die den Staatsvertrag als vertretbare Lösung beurteilen - wird behauptet, die Schweiz hätte auf dem Rechtsweg rundweg keine Chance, zu einer besseren Lösung, also beispielsweise einer Lärmbegrenzung anstelle einer Bewegungsbegrenzung, zu kommen. Nicht alle Rechtsgelehrten beurteilen diese Chance als gleich gut. Es gibt solche, die vom Erfolg überzeugt sind, und andere, welche die Erfolgschancen als unsicher einstufen. In einer Frage sind sich aber alle Experten einig: Die Rechtsstellung der Schweiz ist unter dem Regime des EU-Rechtes, dem wir nach dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge vollumfänglich unterstehen werden, besser als unter dem Völkerrecht.
Das ist nicht zuletzt auch die Meinung von Dr. Pablo Mendez De Leon, dem holländischen Spezialisten, der im Auftrag des Bundesrates mit Datum vom 26. Juli eine Beurteilung der Lage vorgenommen hat.
Aus allen Gutachten geht hervor, dass das EU-Recht für die Position der Schweiz günstiger ist als das Völkerrecht. Das EU-Regime orientiert sich an vier Pfeilern:
1. Die Dienstleistungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.
2. Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
3. Eine Diskriminierung von EU-Ausländern ist verboten.
4. Dies alles untersteht dem Prinzip der Verhältnismässigkeit.
Es ist deshalb keineswegs sicher, dass die umweltpolitisch begründeten Forderungen der Deutschen dem Verhältnismässigkeitsgebot des EU-Rechtes standhalten. Für den süddeutschen Raum bzw. für einige Gemeinden davon - wie Herr Stähelin soeben ausgeführt hat - sollen weit strengere [PAGE 593] Vorgaben gelten als für die Schweiz und auch als für den Rest der deutschen Bevölkerung.
Des Weiteren tangieren die neuen Anflugrouten über Schweizer Gebiet wesentlich dichter besiedelte Gebiete als jene im süddeutschen Raum, was im EU-Recht bei der Beurteilung der Verhältnismässigkeit nicht vernachlässigbar ist. Zudem trägt die Schweiz heute schon mit mehr als 95 Prozent der Lärmimmissionen den Löwenanteil der Lärmbelastung, die der Flughafen Kloten produziert - der Flughafen Kloten, der sowohl in Bezug auf die Benutzung wie auch in Bezug auf Arbeitsplätze ebenfalls der Flughafen der süddeutschen Gemeinden ist.
Des Weiteren verlangt Deutschland an den Wochenenden während einzelnen Stunden eigentliche Sperrzonen, während denen über dem süddeutschen Luftraum nicht geflogen werden darf. Es ist in höchstem Mass fraglich, ob eine solch einschneidende Massnahme unter dem Titel Umweltschutz vor dem Verhältnismässigkeitsgebot standhält. Das internationale Recht gestattet Sperrzonen höchstens aus wichtigen Sicherheitsgründen.
Des Weiteren ist eine Beschränkung der Bewegungen anstelle einer Beschränkung der Lärmimmissionen international unbekannt. Es sollte uns aufhorchen lassen, dass die EU-Kommission eben beschlossen hat, beim Lastwagentransit durch Österreich auf eine zahlenmässige Plafonierung zu verzichten und im Interesse des Umweltschutzes auf Immissionen abzustellen. Das gleiche gilt für die Nachtflugregelungen, so am Flughafen München, wo man von der Bewegungsplafonierung zur Lärmkontingentierung übergegangen ist. Das ist, wie Sie in der heutigen "NZZ" nachlesen können, während einer Nachtruhe von sechs Stunden auch in Frankfurt geplant.
Das alles zeigt: So schlecht sind die Trümpfe der Schweiz nicht! Es geht bei einer allfälligen Beurteilung der Situation durch richterliche Gremien nicht unbedingt um "alles oder nichts". Vielleicht kann man tatsächlich nicht davon ausgehen, dass die zuständigen Gremien den Status quo zugunsten der Schweiz vollumfänglich sanktionieren würden. Aber die Chance ist intakt, dass die zeitlichen Sperrzonen an den Wochenenden als unverhältnismässig abgelehnt werden und die umweltpolitischen Anliegen der süddeutschen Gemeinden mit Lärmbegrenzungen anstelle von Bewegungsplafonierungen verhältnismässig und konform mit dem EU-Recht erfüllt werden können. Diese Chance müssen wir der Schweiz bewahren.
Das können wir weit besser, wenn nicht vor dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge durch eine überstürzte Unterzeichnung des Vertrages durch den Bundesrat Sachzwänge geschaffen und Trümpfe aus der Hand gegeben werden. Sonst besteht die Gefahr, wie Kollege Schweiger eingehend ausgeführt hat, dass sich die EU-Gremien nachher auf den Standpunkt stellen, der Bundesrat habe in voller Kenntnis der bevorstehenden Unterstellung unter EU-Recht diesen Vertrag unterzeichnet und die für die Schweiz nützlichen EU-Bestimmungen könnten deshalb nichts mehr bewirken. Das ist zu verhindern.
Die Empfehlung Schweiger will den Bundesrat verpflichten, bei der rechtlichen Beurteilung des ausgehandelten Staatsvertrages und seinen erschwerenden Auswirkungen beim Betrieb des Flughafens Kloten sowie den negativen Folgen für weite Teile der schweizerischen Bevölkerung nichts zu überstürzen und für die Schweiz die beste Ausgangslage für allfällige Verbesserungen zu schaffen.
Aus diesem Grunde erachte ich es als wichtig, dass die Empfehlung Schweiger überwiesen wird. Ich empfehle Ihnen, dies zu tun.