Regazzi Fabio · Nationalrat · 2013-06-05
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-05
Wortprotokoll
Meine Minderheitsanträge zu Artikel 81a der Bundesverfassung und zu den Artikeln 48b und 48d des Eisenbahngesetzes stehen thematisch in engstem Zusammenhang. Es geht um die langfristige Angebotsgestaltung und um die strategische Entwicklung in Bezug auf die Bedürfnisse der Nutzer im Personen- und Güterverkehr.
Ich bin Präsident des Swiss Shippers' Council, des Verbandes der Verlader - en français: les chargeurs -, bzw. als Mitglied im Cargo Forum Schweiz; damit habe ich meine Interessenbindung offengelegt. Somit kenne ich die Sorgen der Wirtschaft, die ihre Güter auf Strasse und Schiene, mit Schiff und Flugzeug transportieren lässt. Auch ist mir die extrem hohe Auslastung des schweizerischen Schienennetzes bestens bekannt. Ich weiss, wie schwierig es manchmal sein kann, Güterzüge in das Taktfahrplangefüge des Personenverkehrs einzupassen. Daher möchte ich mit meinen Minderheitsanträgen dafür sorgen, dass der Güterverkehr von Anfang an in alle strategischen Überlegungen von Bund und Kantonen zur Angebots- und Infrastrukturentwicklung institutionell einbezogen wird.
Der Entwurf des Bundesrates vernachlässigt den in der Schweiz mit einer Transportleistung von 40 Millionen Tonnen pro Jahr nach wie vor sehr wichtigen Bahngüterverkehr in der Fläche vollständig. Daher hat der Ständerat versucht, diese Lücke zu schliessen. Allerdings hat er mit seinem Vorschlag den Güterverkehr gegenüber dem Personenverkehr stark benachteiligt: So sollen die Belange des Güterverkehrs bei der Angebotsgestaltung des Personenverkehrs nur "angemessen" berücksichtigt werden. Der gutgemeinte Vorschlag des Ständerates wird ins Gegenteil verkehrt und führt zu einer Diskriminierung des Bahngüterverkehrs.
Mein Minderheitsantrag zu Artikel 81a der Bundesverfassung will eine gewisse Gleichbehandlung von Personen- und Güterverkehr bei der langfristigen Angebotsgestaltung bzw. Infrastrukturplanung, um den hohen Marktanteil der Bahn erhalten zu können. Die Angebote im Personen- und Güterverkehr sollen langfristig aufeinander abgestimmt werden. Daher sollen neben den Kantonen als Besteller des Personenverkehrs auch die Verlader als Besteller des Güterverkehrs in die periodischen Nachführungen des strategischen Entwicklungsprogramms der Infrastruktur gemäss Artikel 48b des Eisenbahngesetzes einbezogen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die strategische Entwicklung der Infrastruktur in Kenntnis aller Bedürfnisse von Güter- und Personenverkehr erfolgt und entsprechend alle Bedürfnisse von Personen- und Güterverkehr befriedigt werden können.
Als Vertreter der verladenden Wirtschaft habe ich in der Vergangenheit die bittere Erfahrung machen müssen, dass die Angebotsplanung der Kantone und Regionen im Personenverkehr infolge Unkenntnis der Bedürfnisse des Güterverkehrs den Bahngüterverkehr stark einschränkte, ja gelegentlich sogar vollständig auf die Strasse verdrängte. Bei einer institutionellen Zusammenarbeit zwischen Kantonen, regionalen Planungsgruppen, Verladern und Eisenbahnen ist alles Know-how beisammen. Alle können ihre Bedürfnisse bezüglich Infrastruktur und Raumplanung formulieren. Schliesslich kann in Kenntnis aller Fakten über die strategischen Ausbauschritte entschieden werden.
Das letzte Wort behält aber in allen Fällen das Parlament. Es entscheidet über die beantragten strategischen Entwicklungsprogramme und über die dafür notwendigen Mittel. Wenn es zwischen Personen- und Güterverkehr unüberwindliche Differenzen bei der Netznutzung gibt oder wenn die Finanzierung zur Beseitigung dieser Differenzen durch grosszügigen Ausbau des Netzes nicht vorhanden ist, muss das Parlament eine politische Entscheidung treffen. Erst mit meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 48b und Artikel 48d des Eisenbahngesetzes kann das Parlament sicher sein, dass wirklich alle Fakten auf dem Tisch liegen.
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 81a der Bundesverfassung soll keine Subventionierung jedes noch so ineffizienten Bahngüterverkehrs in allen Landesgegenden ermöglicht werden. Die Vorlage des Bundesrates zur Förderung des Güterverkehrs in der Fläche befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Sie sieht Massnahmen vor, die einen wesensgerechten und wettbewerbsfähigen Bahngüterverkehr ermöglichen. Gleichzeitig wird der in der Schweiz seit Jahren erfolgreiche Grundsatz der Komodalität von Strasse und Schiene berücksichtigt.
Der Minderheitsantrag schafft die verfassungsmässige Grundlage für diese Vorlage des Bundesrates zum flächendeckenden Schienengüterverkehr. Bund und Kantone sollen einen Güterverkehr mit guten Rahmenbedingungen und einer für diese Angebote ausreichenden Infrastruktur ermöglichen. Die Bestellung von Schienengüterverkehr und Investitionshilfen bei der Wirtschaft bleiben möglich; diese Vorlage werden wir aber später beraten. Heute geht es um die langfristige Infrastrukturentwicklung Fabi, die den Güterverkehr gleichwertig einbeziehen soll.
Wenn wir mit unserem Gegenvorschlag Erfolg haben wollen, müssen wir dem Initiativtext eine handfeste Alternative gegenüberstellen. Dies erreichen wir weder mit dem Entwurf des Bundesrates, der den Güterverkehr nicht einmal erwähnt, noch mit dem Beschluss des Ständerates. Letzterer stellt den Güterverkehr gegenüber dem Personenverkehr vollständig ins Abseits. Vielmehr müssen wir uns zu Bahnangeboten auch im Binnen-, Import- und Exportverkehr bekennen. Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen und eine ausreichende Infrastruktur. Den Einbezug der Seilbahnen als Teil des öffentlichen Verkehrs unterstütze ich ebenfalls. [PAGE 796]
Ich ziehe daher meinen Minderheitsantrag zu Artikel 81a der Bundesverfassung zurück. Ich habe Ihnen zum selben Artikel stattdessen einen Einzelantrag unterbreitet, der sowohl die Seilbahnen als auch den Schienengüterverkehr in die langfristige Angebots- und Infrastrukturentwicklung von Bund und Kantonen mit einbezieht.
Ich bitte Sie daher, meine Minderheitsanträge zu den Artikeln 48b und 48d des Eisenbahngesetzes zu unterstützen.