Candinas Martin · Nationalrat · 2013-06-05
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-05
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 57 in der Fassung von Bundesrat und Ständerat sollen neu die Kantone für die Publikumsanlagen zuständig sein. Dies will auch mein Minderheitsantrag II. Die Kommissionsmehrheit hat sich knapp gegen diese Finanzierungsart und für eine Finanzierung durch die Kantone mittels Verteilschlüssel ausgesprochen. Sie hat dies auch darum getan, weil sie der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) nochmals eine Möglichkeit für eine klare Stellungnahme einräumen wollte. In der Zwischenzeit wurde uns allen die Meinung der Kantone in einem Schreiben klar kommuniziert. Darin heisst es, dass die KöV sich grossmehrheitlich für die Zuständigkeit der Kantone für die Publikumsanlagen ausgesprochen habe. Die Finanzdirektorenkonferenz vertrete ebenfalls diese Haltung. Eine jährliche Zahlung der Kantone in den Bahninfrastrukturfonds mittels Verteilschlüssel komme nicht infrage. Die KöV bittet uns, den Wunsch der Kantone zu respektieren, wenn es um die Frage geht, auf welche Art sie ihren Beitrag leisten.
Es geht weder um die Frage, ob sich die Kantone an der Finanzierung der Bahninfrastruktur beteiligen, noch um die Höhe des Beitrages. Dieser beträgt bei beiden Varianten 200 Millionen Franken. Es geht einzig und alleine um den Finanzierungsmodus. Die Frage ist: Sollen die Kantone für die Publikumsanlagen zuständig sein, oder sollen sie mit einem Verteilschlüssel jährliche Zahlungen in einen Fonds tätigen? Die Kantone haben sich für eine projektorientierte Kantonsbeteiligung ausgesprochen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Kantone ihren Anteil an Fabi über die zusätzliche Übernahme einer konkreten Aufgabe leisten. Dies ist mit dieser Lösung der Fall. Die Kantone haben sich klar dafür ausgesprochen, dass sie sich an der Finanzierung des Bahnnetzes beteiligen. Zur Frage des Wie haben sie eine ebenso klare Meinung. Sie haben uns diese, wie bereits gesagt, klar und deutlich kommuniziert. Diese Meinung gilt es zu respektieren.
Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit II, der dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates folgt, zuzustimmen.