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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2013-06-05

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-05

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie den Engpass Stadelhofen ins Ausbauprogramm für den Ausbauschritt 2025 aufgenommen haben. Das ist für die Strecke Zürich-Winterthur unabdingbar und systemrelevant.

Für die SP-Fraktion ist der ganze Block 3 als Paket wichtig. Darum unterstützen wir mit einer Ausnahme alle Anträge der Mehrheit. Die SP-Fraktion hat auf eigene Anträge verzichtet, auch wenn sie viele Ideen für zahlreiche weitere wichtige Projekte und Strategien hätte. Die austarierte Vorlage ermöglicht aber die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Bahnsystems. Insbesondere sichert sie die Finanzierung des Unterhalts und deckt insbesondere auch den Nachholbedarf beim Unterhalt der Bahninfrastruktur.

Ich gehe in der Folge auf einige für die SP-Fraktion wichtige Anträge ein. Wir unterstützen den neueingereichten Einzelantrag Regazzi zum neuen Artikel 81a der Bundesverfassung zum öffentlichen Verkehr, der den in der Fahne abgedruckten Minderheitsantrag ersetzt. Die verbindlichere Berücksichtigung des Schienengüterverkehrs ist eine Voraussetzung für eine wirksame Verlagerungspolitik. Beim strategischen Entwicklungsprogramm unterstützen wir bei Artikel 48b Absatz 1bis den Antrag der Minderheit I (Fluri), der neben Bund und Kantonen auch die Gemeinden in die sie betreffenden Planungen einbeziehen will. Soweit dies nicht schon heute geschieht, wird mit der expliziten Erwähnung die Stellung der Städte und Gemeinden verstärkt. Die Anträge der Minderheiten II (Regazzi) und III (Quadri), wonach den Verladern, den Kantonen und Gemeinden eine gleiche Stellung eingeräumt werden soll, lehnen wir ab. Es kann nicht sein, dass hier Verlader quasi-hoheitliche Rechte beanspruchen können.

Die Kantone sollen sich an der Finanzierung mit Beiträgen an die Infrastrukturkosten beteiligen. Bundesrat und Ständerat schlagen vor, dass die Kantone die Kosten für die Publikumsanlagen allein tragen. Dies würde einen grossen administrativen Aufwand hervorrufen. Einerseits müssen die Anlagen den Vorgaben des Bundes entsprechen, andererseits ist die Abgrenzung der Bahnpublikumsanlagen von den Bahnanlagen gar nicht immer einfach. Zudem führt diese Finanzierungsform bei den Kantonen zu einer komplizierteren Planung des jährlichen Finanzbedarfs.

Die Kommissionsmehrheit schlägt einen pauschalen Beitrag der Kantone an die Infrastrukturkosten von 500 Millionen Franken pro Jahr vor; dies ist einfacher auf die Kantone aufzuschlüsseln und einfacher zu planen.

Die SP-Fraktion unterstützt hier den Antrag der Mehrheit und bittet Sie, das auch zu tun.

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